Der Ort ist entscheidend! 

Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).

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Lebensmittelwarnungen

Leistungsbeschreibung

Die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln und damit auch die Information darüber ist Aufgabe der Bundesländer.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zuständigkeit in der Überwachung in wesentlichen Bereichen auf die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte übertragen worden.

Nach § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll die Öffentlichkeit über

  • unsichere,
  • ekelerregende oder
  • aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel,

die sich im Handel oder bei den Verbraucher/innen befinden können, informiert werden.

Desgleichen soll über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Unternehmern und/oder von den zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht.

Wird das Produkt aus dem Ausland (z.B. via Internet) vertrieben und es existiert kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland, warnt das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) die Öffentlichkeit.

Eine Übersicht zu den aktuellen Warnungen finden Sie unter:

www.lebensmittelwarnung.de

 

 

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