Hier finden Sie unseren Abfallratgeber inklusive der Abfuhrtermine für das Jahr 2024 für die Haushalte im Landkreis Nordwestmecklenburg (außer der Hansestadt Wismar).
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)
Der AWB organisiert die Entsorgung der Abfälle für den Landkreis Nordwestmecklenburg außer der Hansestadt Wismar. Er schreibt folgende Leistungen aus und schließt die entsprechenden Verträge dazu ab:
- Restabfallentsorgung
- Sperrmüllentsorgung
- Papierentsorgung an den Wertstoffsammelplätzen sowie die
- Schadstoffentsorgung
Hier gelangen Sie zum Abfallwirtschaftskonzept des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Nordwestmecklenburg ohne die Hansestadt Wismar für den Zeitraum 2015 bis 2025.
Abfallentsorgung
Hier finden Sie unseren Abfallratgeber inklusive der Abfuhrtermine für das Jahr 2023 für die Haushalte im Landkreis Nordwestmecklenburg (außer der Hansestadt Wismar).
"Gemeinsam mit seinen Partnern leistet der AWB eine wichtige Infrastrukturaufgabe. Wie wichtig, das würden wir alle sehr schnell bemerken, falls die Müllwagen plötzlich nicht mehr rollen würden. Die logische Aufgabe, ein kreisweites Entsorgungsnetzwerk zu betreiben und zu organisieren, darf nicht unterschätzt werden. Viele Faktoren, wie Abfuhrtermine, Personalzeiten und Routenpläne müssen ständig überwacht und geplant werden...Die zentrale Frage ist aber die Wahl der „richtigen Tonne“, denn Fehler bei der Mülltrennung verursachen später einen hohen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten haben natürlich auch einen direkten Einfluss auf die Abfallgebühren. Sie können also auch dazu beitragen, diese niedrig zu halten. Gute Mülltrennung ist ein täglich gelebter Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit, die jeder von uns zu einem Teil seines Alltags machen kann." so Landrat Tino Schomann.
Alle Termine und Überblicke finden Sie hier in unserem Abfallratgeber 2022.
Nachfolgend finden Sie die Tourenpläne für Restabfall, Verpackungstonne/ Gelbe Säcke und das Schadstoffmobil für den Landkreis Nordwestmecklenburg (außer Hansestadt Wismar). Die Hansestadt Wismar veröffentlicht den Tourenplan wie in den Vorjahren.
Verschiebungen der Abfuhr wegen Feiertagen sind fett gekennzeichnet. Damit sind Abweichungen vom regulären Wochentag möglich.
Die Abfuhrtermine für die Blaue und die Braune Tonne erfragen Sie bitte bei der durch Sie beauftragten Entsorgungsfirma.
Die Sperrmüllabfuhr beantragen Sie bitte mittels Abrufkarte. Einen Termin erhalten Sie dann von der beauftragten Entsorgungsfirma.
- Kann eine Verpackungstonne gemeinsam mit Nachbarn genutzt werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit, eine Verpackungstonne gemeinsam mit dem Nachbarn zu nutzen. - Wieviel kostet die Verpackungstonne?
Die Verpackungstonne ist für die Bürger kostenlos. - Wie oft wird die Verpackungstonne geleert?
Die Entleerung erfolgt 4-wöchentlich. In der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgt die Entleerung im Zeitraum April bis Oktober 14-täglich, ansonsten auch 4-wöchentlich. Die genauen Entleerungsdaten entnehmen Sie bitte dem Tourenplan, der ab Dezember hier veröffentlicht wird. - Ist eine Verwendung der Gelben Säcke weiterhin möglich?
Noch vorhandene Gelbe Säcke können zu den planmäßigen Abfuhrterminen mit heraus gelegt werden. - Was kann ich tun, wenn die Verpackungstonne gelegentlich nicht ausreicht?
Für gelegentlichen Mehrbedarf können Sie transparente Säcke nutzen und mit zum Behälter rausstellen. Die transparenten Säcke müssen Sie selbst kaufen. - Was darf in die Verpackungstonne?
In die Verpackungstonne dürfen nur Verkaufsverpackungen verbracht werden. - Was darf nicht in die Verpackungstonne?
Nicht in die Verpackungstonne gehören Restabfall, Holz, Glas, Papier, Textilien, Elektrogeräte, Leuchtmittel, Batterien, Bau- und Bioabfälle etc., nicht mehr hinein gehören ab 2018 auch stoffgleiche Nichtverpackungen.
Eine Trennhilfe finden Sie hier. - Warum sollen nicht alle Abfälle in die Verpackungstonne geworfen werden?
Die getrennte Sammlung von Glas, Papier und Textilien soll beibehalten werden, da dieses System bundesweit sehr gut angenommen und umgesetzt wird. Restabfall und Bioabfälle führen zusammen mit Wertstoffen zu einem hohen Verschmutzungsgrad der Wertstoffe.
Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg“ beschlossen.
Das war erforderlich, weil die seit 2015 bestehende Kooperation zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises und dem Systembetreiber für die Verpackungsentsorgung – Interseroh Dienstleistungs GmbH – zum Ende 2017 ausgelaufen war. Dies hat Auswirkungen auf die Nutzung der 2015 eingeführten Wertstofftonne. In diese dürfen jetzt wieder nur Verkaufsverpackungen eingefüllt werden. Das Einwerfen von stoffgleichen Nichtverpackungen, wie z. B. Kunststoffspielzeug, Töpfe, Pfannen, Alufolien etc. in die Gelbe Tonne (Tonne mit gelbem Deckel) ist nicht mehr zulässig. Diese Dinge müssen künftig wieder über den Restabfallbehälter oder in Abhängigkeit von der Größe über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Die auf den Gelben Tonnen angebrachten Aufkleber sind hinsichtlich der „anderen Gegenstände aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall“ nicht mehr korrekt.
Zu einer Fortsetzung der Kooperation ist es bisher nicht gekommen, weil Landkreis und Systembetreiber sich bislang nicht über die durch den Landkreis zu zahlende Vergütung für die Mitbenutzung der Gelben Tonne einigen konnten. Aus Sicht des Landkreises sind die finanziellen Forderungen des Systembetreibers überhöht. Diese Forderungen hätten durch die Bürger über die Abfallgebühren getragen werden müssen.
Die Verhandlungen zwischen dem Landkreis und dem Systembetreiber Interseroh laufen weiter. Der Landkreis ist bemüht, die Mitbenutzung der zweifelsfrei sehr gut angenommenen Wertstofftonne bald wieder anbieten zu können.
Fehlbefüllte Tonnen mit gelbem Deckel (gelbe Tonnen) werden gegebenenfalls nicht entleert.
Beachten Sie bitte auch, dass zusätzlich bereitgestellte Säcke mit Verpackungsmüll transparent (durchsichtig) sein müssen. Anderenfalls werden diese nicht mehr mitgenommen. Gleiches gilt auch für Säcke, die in den Gelben Tonnen enthalten sind.
Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat am 05.11.2015 das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Nordwestmecklenburg - Teilbereich ohne Hansestadt Wismar beschlossen. Darin enthalten sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Abfallentsorgung für die Jahre bis 2025. Unter anderem wurde die Einführung der Wertstofftonne beschlossen. Enthalten sind auch Maßnahmen, um die geforderte getrennte Erfassung von verschiedenen Abfallarten voran zu treiben. So wurde das Angebot zur getrennten Erfassung biologischer Abfälle verbessert. Neben der Biotonne als gewerbliche Sammlung durch die GER Umweltschutz GmbH und die Fa. Gollan Recycling GmbH führen mehrere Städte und Gemeinden eine Grünschnittsammlung durch, die durch den Landkreis finanziell unterstützt wird. Zusätzlich gibt es gewerbliche Annahmestellen für Grünabfälle.
Ebenfalls beschlossen wurde am 04.05.2017 das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Teilbereich der Hansestadt Wismar (AWK Hansestadt Wismar). Für die Hansestadt Wismar wird ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der Abfallberatung gelegt. Die getrennte Erfassung von Abfällen soll unter anderem über einen Ausbau der Wertstoffhöfe verbessert werden.
Bioabfallentsorgung
Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat am 05. November 2015 das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar) beschlossen. Mit dem Konzept werden im Landkreis gesetzliche Vorgaben umgesetzt.
Dazu gehört unter anderem die getrennte Erfassung biologischer Abfälle. Diese Erfassung besteht aus 4 Bereichen.
Wegen des überwiegend ländlichen Charakters unseres Landkreises ist die wichtigste Säule der getrennten Bioabfallentsorgung die Eigenkompostierung auf dem selbstgenutzten Grundstück. Die meisten der in privaten Haushalten anfallenden biologischen Abfälle sind problemlos kompostierbar. Dadurch entsteht ein hochwertiger biologischer Dünger für den Garten. Diese Verwertungsart verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
- Der Kompostplatz sollte auf lockerem Boden an einem Platz im Halbschatten angelegt werden. Vermeiden Sie einen Platz an unmittelbarer Grenze zum Nachbarn.
- Schichten Sie zunächst grobes Material (grob zerkleinert) auf, Höhe ca. 20 cm. Dies sorgt für eine Ableitung von Regenwasser und für eine Luftzufuhr.
- Mischen Sie die anderen zu kompostierenden Materialien und bringen Sie diese auf dem Komposthaufen auf.
- Gelegentliches Auftragen von etwas Gartenerde wirkt einem Austrocknen entgegen und sorgt für Bodenorganismen, die die biologischen Abfälle zersetzen sollen. Bei einer Höhe von etwa 1 m ist die Kapazität des Komposthaufens ausgeschöpft.
- Der Komposthaufen sollte ein- bis zweimal pro Jahr umgesetzt werden.
- Der Rohkompost kann nach etwa einem halben Jahr bereits als Dünger genutzt werden (am besten einmal Durchsieben).
Biotonne im Landkreis Nordwestmecklenburg (ohne Hansestadt Wismar)
Im Landkreis wird flächendeckend die Biotonne angeboten. Die Firma GER Umweltschutz GmbH aus Grevesmühlen, die schon seit vielen Jahren eine privat organisierte Biotonne anbietet, betreibt diese Sammlung nunmehr als Konzessionsmodell im Auftrag des Landkreises. Die Biotonnensammlung wurde damit zum Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung und wird durch den Abfallwirtschaftsbetrieb finanziell gefördert.
Hier können Sie eine Biotonne der GER Umweltschutz GmbH in den Größen 60, 120 und 240 l bestellen. Auf dieser Seite finden Sie auch Angaben zu den Entsorgungspreisen. Die Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen und der GER Umweltschutz GmbH. Die eingesammelten biologischen Abfälle werden in einer betriebseigenen Anlage ordnungsgemäß kompostiert. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Weitere private Entsorgungsfirmen können - nach dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem AWB - eine Biotonne anbieten. Welche Firmen das sind, erfahren Sie hier, wenn die entsprechenden Vereinbarungen abgeschlossen worden sind.
Kommunale Grünschnittannahmestellen
Einige Ämter/Gemeinden nehmen an kommunalen Grünschnittannahmestellen Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, unterteilt nach Ämtern.
Bitte beachten Sie, dass meist nur Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt dort Grünabfälle anliefern dürfen. Ausnahmen bilden die Annahmestellen in Gadebusch, Rehna und Warin, bei denen auch auswertige Bürger Grünabfälle anliefern dürfen
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen:
- Bad Kleinen am Bauhof Koppelweg
- Dorf Mecklenburg hinter der Mehrzweckhalle
- Groß Stieten am Heizhaus
- Hohen Viecheln an der ehem. Deponie
- Ventschow auf dem Bauhof Straße der Jugend
Details entnehmen Sie bitte dem "Mäckelborger Wegweiser" September 2017, S.6
Amt Gadebusch:
- Bauhof der Stadt Gadebusch Industriestraße (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Amt Klützer Winkel:
- Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
- Bauhof der Stadt Klütz (März bis Oktober/November , Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr)
Amt Lützow-Lübstorf:
- Klein Trebbow, Schmiedestraße 2 (März bis November werktags 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
- Lützow, Pokrenter Straße
- Pingelshagen Dorfplatz
- Schildetal: Renzow Sportplatz und Badow Feuerwehr (März bis Oktober werktags 07:00 bis 20:00 Uhr)
- Seehof Parkweg
Amt Neukloster/Warin
Warin, Kompostplatz Kirchtor (März bis November Montag, Mittwoch, Samstag 08:00 bis 18:00 Uhr und Dezember bis Februar jeden 1. Samstag im Monat von 08:00 bis 16:00 Uhr)
Amt Rehna:
- Amtshof Rehna (April bis November Mittwoch 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
- Schlagresdorf bei Jens-Langbehn Verwertungszentrum (ganzjährig Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, zusätzliche Annahmezeiten nach Aushang
Amt Schönberger Land:
- Stadt Dassow Bahnhofstraße am alten Schwimmbad (April bis November jeweils 2. Mittwoch des Monats)
- Gemeinde Lüdersdorf Kreisel Am Staunsfeld in Herrnburg (April bis November jeweils 1. Mittwoch im Monat)
- Gemeinde Selmsdorf Bauhof Forstweg 4 (April bis November jeweils 2 mal monatlich)
Der Landkreis hat mit einigen Firmen Vereinbarungen zur Annahme von Grünschnitt abgeschlossen.
An folgenden Annahmestellen können Sie - gegen Zahlung eines Entgeltes - Grünschnitt (Bioabfälle) abgeben:
- Recyclingpark der GER Umweltschutz GmbH, An der B 105, 23936 Neu Degtow (Montag bis Freitag 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Samstag 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr), Tel. 03881 711205
GER Umweltschutz GmbH - Gollan Recycling GmbH, Theodor-Körner-Weg 1, 19209 Rosenhagen (Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr), Tel. 038874 3100
Gollan Recycling GmbH
Pflanzenkrankheiten sind kein Grund für Gartenfeuer
Viele Gartenbesitzer mögen Pflanzen, die von einer Krankheit befallen sind, nicht selber kompostieren. Sie gehen davon aus, dass erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile durch Feuer beseitigt werden müssen, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Pflanzenkrankheiten dienen deshalb häufig als Begründung für Gartenfeuer.
Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, die Gartenfeuer sind somit unnötig!
Richtig ist, dass der Pflanzenschutzdienst des LALLF M-V (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) die Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die von bestimmten Krankheiten befallen sind, empfiehlt.
„Vernichten“ bedeutet aber nicht zwangsläufig „verbrennen“
Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen entstehen laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Wichtig ist insbesondere, dass kühle Randbereiche durch Umsetzen auch in das warme Innere gelangen. Astwerk muss ggf. vorher zerkleinert werden. Wer bei seinem eigenen Komposthaufen Bedenken hat, dass die nötigen Temperaturen erreicht werden, kann die Abfälle der Bioabfallsammlung übergeben oder sie zu einer Kompostanlage bringen. In den Kompostieranlagen der Profis herrschen auf jeden Fall die richtigen Bedingungen! Wer keine Biotonne hat, kann erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile auch in den normalen Hausmüll geben.
Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von Quarantäneschadorganismen wie Feuerbrand (Erwinia amylovora). Dabei handelt es sich um eine für Pflanzen aus der Familie der Rosengewächse (inklusive Baumobst wie Apfel, Pflaumen etc.) hochansteckende Bakterienkrankheit. Hier müssen erkrankte Pflanzen an Ort und Stelle gerodet und verbrannt werden, um den Erreger nicht durch den Transport zu verschleppen. Benutzte Werkzeuge und die Kleidung sind zu desinfizieren. Für Feuerbranderkrankungen besteht eine Meldepflicht beim Pflanzenschutzdienst.
Weitere Informationen des Pflanzenschutzdienstes über Pflanzenkrankheiten und ihre Bekämpfung erhalten Sie im Internet über die Suchbegriffe „LALLF Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“.