Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums entnommen werden (BMI - Alle Meldungen - Modernes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht (bund.de)).
Anfragen zu Beratungsgesprächen – auch für die Voraussetzungen nach dem neuen Recht ab Juni 2024 – richten Sie bitte an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren sowie einen Quick Check finden Sie auf folgender Homepage: