Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 19 Januar 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat kann das Gesetz drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten.
Die neuen Regelungen sind zwar geplant und beschlossen, gelten aktuell aber noch nicht.
Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums entnommen werden (BMI - Alle Meldungen - Modernes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht (bund.de)). Hier wird insbesondere zum Inkrafttreten und die geplanten Neuerungen informiert.