Im Rahmen des LuKIFG wird jeder Gemeinde einmalig ein pauschaler Sockelbetrag in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung erfolgt durch den Landkreis ohne gesonderten Antrag oder die Vorlage von Projektlisten. Jedoch ist die Benennung der Maßnahmen gegenüber dem Landkreis in einem zweiten Schritt erforderlich. Die Mittel können flexibel für eine oder mehrere Maßnahmen verwendet werden, sofern das Gesamtinvestitionsvolumen jeder Maßnahme mind. 50.000 Euro erreicht. Darüber hinaus ist eine Verwendung des Sockelbetrags zur Deckung des Eigenanteils bei anderen Investitionsmaßnahmen innerhalb dieses Programms ausdrücklich zulässig.
Infrastrukturprojekte
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes und des MV-Planes 2035 im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Inhaltlich dient die Umsetzung des LuKIFG und des MV-Planes 2035 dazu, Defizite in der öffentlichen Infrastruktur zu beheben und Wirtschaftswachstum durch Sachinvestitionen in die Infrastruktur in Zuständigkeit des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden zu fördern.
Neben der Förderung eines Sockelbetrags in Höhe von 50.000 Euro pro Gemeinde für investive Zwecke fließen in den kommenden Jahren über drei unten genannte Investitionsfelder mehr als 75 Millionen Euro in den Landkreis Nordwestmecklenburg.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Bildungsinfrastruktur stehen dem Landkreis Mittel in Gesamthöhe von voraussichtlich 56,9 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden zunächst 90 % (ca. 51,18 Millionen Euro) auf Basis der aktuellen Schülerzahlen (2024 / 2025) verteilt, während die verbleibenden 10 % für eine spätere Nachverteilung (2029 / 2030) reserviert sind. Gemäß dem Verteilungsschlüssel entfallen rund 14,24 Mio. EUR auf den Landkreis als Schulträger und ca. 36,94 Millionen Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden.
Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen wie Sanierungen, Ersatzneubauten, den Ausbau der Barrierefreiheit sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur und energetische Modernisierungen. Ziel ist die Schaffung inklusiver, moderner Lernumgebungen sowie funktionaler Gemeinschafts- und Sportflächen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über priorisierte Projektlisten. Das Verfahren erfolgt in analoger Anwendung der Umsetzung der Mittel nach § 10a FAG M-V.
Für die Förderung des Bereichs Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie stehen dem Landkreis Mittel in Höhe von rund 14,03 Millionen Euro sowie ein Aufstockungsbudget in Höhe von rund 154.600 Euro zur Verfügung.
Davon werden 50 % (ca. 7,01 Millionen Euro) des Hauptbudgets hälftig nach Einwohnerzahl und Straßenlänge an die amtsfreien Gemeinden und Ämter weitergeleitet. Die Projektauswahl wird durch die Erstellung von Projektlisten sowie durch Beschluss der zuständigen Entscheidungsgremien getroffen.
Dabei sind die Bedarfe aller amtsangehörigen Gemeinden angemessen zu berücksichtigen. Im Anschluss führt der Landkreis eine vereinfachte Prüfung durch und erlässt die Zuwendungsbescheide. Sofern in diesem Bereich nur ein teilweiser Finanzierungsbedarf besteht, ist eine Umverteilung der Mittel in andere Investitionsfelder möglich.
Für die Förderung der gesellschaftlichen Infrastruktur stehen im Landkreis insgesamt rund 9,97 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen (Stand 30. Juni 2025).
Davon fließen ca. 6,48 Millionen Euro (65 %) direkt an die kreisangehörigen Gemeinden, während rund 3,49 Millionen Euro (35 %) für kreisliche Maßnahmen verbleiben. Die Ämter und amtsfreien Gemeinden erstellen hierfür eigenständige Projektlisten, wobei bei Projekten im Bereich Sport der Kreis- sowie Landessportbund anzuhören sind.
Nach Beschluss der Listen durch die zuständigen Gremien erfolgt die Bescheidung durch den Landkreis nach vereinfachter Prüfung, analog zum Verfahren im Bereich Verkehrsinfrastruktur. Eine Umverteilung in die beiden anderen Investitionsfelder ist möglich, wenn nur teilweiser Finanzierungsbedarf besteht.
