Pflegeeinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

Spezialsierung in LB, Verfahrensablauf, Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Die Hauptaufgaben der Heimaufsicht sind:

  • Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen vor Beeinträchtigungen 
  • Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverwaltung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Sicherung der Einhaltung der dem Träger der Einrichtung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten
  • Sicherung der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Sicherung einer dem allgemeinen anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung
  • Beratung
  • Förderung der Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe

Die Heimaufsicht

  • nimmt Anzeigen zur Inbetriebnahme von Einrichtungen nach dem EQG M-V auf,
  • überwacht die Erfüllung der Qualitätsanforderungen dieses Gesetzes durch die Einrichtungen mit Prüfungen,
  • führt Beratungsgespräche und
  • greift bei Verstößen gegen das EQG M-V mit ordnungsrechtlichen Mitteln für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen ein.

Die Heimaufsicht nimmt Beschwerden der Bewohner/-innen oder deren Betreuer/-innen auf und ist jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen und konstruktiver Kritik rund um Lebens- und Arbeitsbedingungen in Einrichtungen nach dem EQG M-V für erwachsene Menschen.

Unter www.pflegelotse.de finden Sie alle vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegedienste des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar.

Veröffentlichung von Prüfungsergebnisse nach EQG M-V
Übersicht über die Alten- und Pflegeeinrichtungen (SGB XI) nach EQG M-V im Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar.

Übersicht über die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchtkranke (SGB XII) nach dem EQG M-V im Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

Spezialsierung in LB, Verfahrensablauf, Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Die Heimaufsicht informiert und berät

  • Bewohnerinnen und Bewohner
  • deren Interessenvertretungen 
  • Personen mit berechtigtem Interesse

über Einrichtungen nach dem EQG M-V sowie über die Rechte und Pflichten der Bewohnerschaft und Träger.

Sie ist auch Ansprechpartner für Personen und Träger, die Einrichtungen nach dem EQG M-V schaffen wollen oder betreiben.
Die Beratungspflicht erstreckt sich auch auf die neuen Wohnformen.

Zuständige Stelle

Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

Voraussetzungen

Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sachverhaltsdarstellung

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Sachverhaltsdarstellung per Mail oder Telefon

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Bearbeitungsdauer

Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

 

 

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