Immission - Geruch

Immissionen sind störende Einwirkungen aus der Umwelt, wie Lärm, Geruch, Staub oder Vibration. Auch Strahlung wie z.B. Licht oder Funkwellen gehören zu den Immissionen.

Immissionen sind so vielfältig und können so sehr stören, dass Umweltschutz oft sogar mit Immissionschutz gleichgesetzt wird (was dann doch zu kurz gegriffen ist).
Haupttätigkeit der Immissionsschutzbehörde ist die Vorbeugung. Dazu werden sämtliche Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und die überwiegende Zahl aller Bauvorhaben auf mögliche Immissionen geprüft und ggf. Auflagen erteilt.

Wenn die Vorbeugung einmal nicht funktioniert hat und Sie sich durch Immissionen belästigt fühlen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Immissionsschutzbehörde für das Gebiet der Hansestadt Wismar ist die Stadt selbst, für alle übrigen Gemeinden des Landkreises ist es meistens die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Die Kontaktdaten für die Hansestadt Wismar finden Sie hier mit dem Suchbegriff "Immissionsschutz".
Für einige Sachverhalte sind aber auch im Landkreis die Gemeinden direkt zuständig. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst in den folgenden Beiträgen weiter nach der für Ihren Fall zuständigen Behörde.

Aufzählung typischer Beschwerden und ihre behördlichen Zuständigkeiten

Zuständigkeit:

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Landwirtschaft
  • Das Immissionsschutzrecht ist nicht einschlägig, da der Acker nicht als Anlage im Sinne des BImSchG zählt
  • Rechtsgrund: Düngemittelrecht

Zuständigkeit:

  • Immissionsschutzbehörde
  • Rechtsgrund: TA-Luft (technische Anleitung Luft), Geruchsimmissionsrichtlinie M-V (GIRL MV)

Zuständigkeiten:

  • Immissionsschutzbehörde z.B. bei unzulässigen Brennstoffen oder falschem Heizverhalten
  • Bauaufsichtsbehörde sofern Mängel an den Abgaswegen oder der Schornsteinhöhe vorliegen 
  • Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen
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