Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen: Ausnahmegenehmigung beantragen
Das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist prinzipiell verboten. In Ausnahmefällen ist dies jedoch nach einer Genehmigung erlaubt. Auf Volksfesten, Schützenfesten, oder ...