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Aktueller Wohnort: Dorf Mecklenburg - OT Petersdorf

Bioabfälle: Abholung anmelden

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

Kommunale Grünschnittannahmestellen
Einige Ämter/Gemeinden nehmen an kommunalen Grünschnittannahmestellen Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, unterteilt nach Ämtern.

Bitte beachten Sie, dass meist nur Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt dort Grünabfälle anliefern dürfen. Ausnahmen bilden die Annahmestellen in Gadebusch, Rehna und Warin, bei denen auch auswärtige Bürger Grünabfälle anliefern dürfen.

Bitte informieren Sie sich bei dem zuständigen Amt bzw. der Gemeinde über die jeweiligen Öffnungszeiten!

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen:

  • Bad Kleinen am Bauhof Koppelweg
  • Dorf Mecklenburg hinter der Mehrzweckhalle
  • Groß Stieten am Heizhaus
  • Hohen Viecheln an der ehemaligen Deponie
  • Ventschow auf dem Bauhof Straße der Jugend

Amt Gadebusch:

  • Bauhof der Stadt Gadebusch Industriestraße 

Amt Klützer Winkel:

  • Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen 
  • Bauhof der Stadt Klütz 

Amt Lützow-Lübstorf:

  • Grambow, Am Kranichplatz 
  • Klein Trebbow, Schmiedestraße 2 
  • Lützow, Pokrenter Straße
  • Pingelshagen Dorfplatz
  • Pokrent, Spielstraße 2 
  • Schildetal: Renzow Sportplatz und Badow Feuerwehr 
  • Seehof Parkweg

Amt Neuburg

  • Gemeinde Benz (Goldebee)

Amt Neukloster/Warin

  • Neukloster, Bergstraße Ortsausgang Richtung Nevern
  • Warin, Kompostplatz Kirchtor 

Amt Rehna:

  • Amtshof Rehna 
  • Schlagresdorf bei Jens-Langbehn Verwertungszentrum 

Amt Schönberger Land:

  • Stadt Dassow Bahnhofstraße am alten Schwimmbad 
  • Gemeinde Lüdersdorf Kreisel Am Staunsfeld in Herrnburg 
  • Gemeinde Selmsdorf Bauhof Forstweg 4 


Private Grünschnittannahmestellen

Der Landkreis hat mit einigen Firmen Vereinbarungen zur Annahme von Grünschnitt abgeschlossen.

An folgenden Annahmestellen können Sie - gegen Zahlung eines Entgeltes - Grünschnitt (Bioabfälle) abgeben:

 

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen oder Containerdienste),
  • Abfallgebühren,
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
  • die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit).

Bei einer Pflicht-Biotonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. In den meisten Fällen können Sie eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen, wenn Sie die Bioabfälle auf Ihrem Grundstück kompostieren können.

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?

Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):

  • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
  • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
  • Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
  • Brot- und Backwarenreste
  • Eierschalen
  • Federn
  • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
  • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
  • Haare
  • Heu, Stroh (kleine Mengen)
  • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
  • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
  • Käsereste, einschließlich Naturrinde
  • Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
  • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Milchproduktreste
  • Nussschalen
  • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
  • Salatreste, Salatabfälle
  • Schnittblumen
  • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
  • Teebeutel, Teereste

Das gehört nicht in die Biotonne:

  • Asche
  • Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
  • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
  • Glas
  • Geschenkband
  • Gummiartikel
  • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
  • Kohlepapier
  • Lederreste
  • Medikamente
  • Möbelholz
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
  • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Putzlappen und -tücher
  • Ruß
  • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
  • Spanplattenholz
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapeten
  • Teppichböden
  • Textilien
  • Ton, Keramik, Glas, Metall
  • Verbandmaterial
  • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
  • Watte, Wattestäbchen

Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

Hinweis: Für die Nutzung der Biotonne fallen Entgelte an. An den privaten Grünschnittannahmestellen sowie einigen kommunalen Grünschnittannahmestellen werden Entgelte/Gebühren erhoben. Bitte informieren Sie sich dort vor Abgabe der Grünschnittabfälle.

Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

 

 

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