Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V Maskenpflicht 28.6.2021
Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V
Entfall von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 1b Abs. 4 Corona-LVO M-V
Der Landkreis gibt bekannt, dass die Voraussetzungen für den Wegfall der Mund-Nasen-Bedeckung im Freien in der Corona-LVO M-V sowie der zugehörigen Anlagen vorliegen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien ist daher mit Wirkung zum 25. Juni 2021 entfallen.
Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitswschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bleibt davon unberührt.
Wismar, den 28.6.2021