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Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V Maskenpflicht 28.6.2021

 

Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V

Entfall von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 1b Abs. 4 Corona-LVO M-V

 

Der Landkreis gibt bekannt, dass die Voraussetzungen für den Wegfall der Mund-Nasen-Bedeckung im Freien in der Corona-LVO M-V sowie  der zugehörigen Anlagen vorliegen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien ist daher mit Wirkung zum 25. Juni 2021 entfallen.

 

Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitswschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bleibt davon unberührt.

 

Wismar, den 28.6.2021

 

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