Covid19 in NWM – Dienstag (18.5.)

Heute meldet das Gesundheitsamt 23 Neuinfektionen aus Nordwestmecklenburg und einen neuen Todesfall, womit die Gesamtzahl seit Pandemiebeginn nun bei 82 liegt.
Die Inzidenz in Nordwestmecklenburg beträgt heute 39,4 mit 62 Fällen in den letzten 7 Tagen. Unter der Grenze von 50 befinden sich auch die Stadt Rostock mit 44,0, Schwerin mit 35,5 und Vorpommern-Rügen mit dem niedrigsten Wert in MV bei 26,3.
Ludwigslust-Parchim liegt mit 56,2 knapp darüber, dann folgen Vorpommern-Greifswald mit 64,5, der Landkreis Rostock mit 67,2 und die Mecklenburgische Seenplatte mit 73,2.
Im Fallgeschehen heute war erneut mehr als die Hälfte der gemeldeten Neuinfektionen bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Schwerpunktmäßig handelt es sich um „Weitergaben“ der Infektion im Familienkreis.
Eine Schule entging heute knapp einer nötigen Allgemeinverfügung, weil ein Kind gleich nach einem positiven Schnelltest separiert worden war und vorher keine Kontakte in der Schule hatte. Ein Mitarbeiter eines Transportunternehmens muss allerdings als Kontaktperson in Quarantäne.
Fälle nach Amtsbereichen
Hier die Aufstellung der neu gemeldeten Fälle für die vergangene Kalenderwoche nach Amtsbereichen:
Amtsbereich |
Fallzahl KW 19 |
Klützer Winkel |
2 |
Gadebusch |
0 |
Grevesmühlen-Land |
4 |
Lützow-Lübstorf |
1 |
Neukloster-Warin |
2 |
Neuburg |
3 |
Rehna |
1 |
Dorf-Mecklenburg/Bad Kleinen |
5 |
Schönberger Land |
7 |
Insel Poel |
0 |
Stadt Grevesmühlen |
3 |
Hansestadt Wismar |
37 |
Gesamt |
65 |
Einzelhandel kann ab morgen vorzeitig öffnen
Nach Bekanntgabe der heutigen offiziellen Zahlen durch das LaGuS hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit eine vorzeitige Öffnung des Einzelhandels im Landkreis ermöglicht wird. Dieser Schritt u.A. der Presse bereits im Laufe des Nachmittags angekündigt.
Ab Mittwoch dem 19. Mai kann der Einzelhandel nun unter Auflagen aber ohne Testpflicht öffnen. Zu den Auflagen zählen die Einhaltung der Hygieneregeln, eine Maximalanzahl an Kunden pro Quadratmeter und die Dokumentationspflicht zur Kontaktnachverfolgung.
Im Einzelnen können sie der Allgemeinverfügung entnommen werden.