Stichwahl am 9. Mai

Die Kreiswahlleitung informiert

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Wichtige Hinweise für die Stichwahl für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats


Am 9. Mai findet die Stichwahl zur Landratswahl 2021 statt, zwischen den beiden Kandidaten Tino Schomann und Kerstin Weiss, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten. Die Wahllokale sind erneut vom 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Dazu hier ein paar ergänzende Informationen:

Wählen auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich:
Sofern bei den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann selbstverständlich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gewählt werden. Die Wählerin oder der Wähler weisen sich (sofern nicht persönlich bekannt) dann im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) aus.

Briefwahlunterlagen kommen automatisch zu Briefwählern
Personen, die bereits für die Wahl am 25.04.2021 Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugestellt.

Beantragung der Briefwahl noch möglich,
Es ist auch noch möglich, für die Stichwahl Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde zu beantragen, falls man im ersten Wahlgang in Präsenz gewählt hat oder nicht wählen war.

Auch späte Anträge möglich
Personen, die glaubhaft machen, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben, können bis zum 8. Mai 2021, 12 Uhr einen neuen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde beantragen. Für Personen, die kurzfristig die Briefwahl beantragen müssen, weil sie erkrankt sind oder einer Quarantäne-Anordnung unterliegen, besteht diese Möglichkeit sogar noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr. Die Unterlagen können durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden.

 

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