LSG „Palingener Heide und Halbinsel Teschow“
Dieses LSG umfasst auf einer Fläche von ca. 3.200 ha hauptsächlich das Waldgebiet der „Palingener Heide“ und die Halbinsel Teschow an der Grenze zur Hansestadt Lübeck.
Mit seiner Ausweisung und der Festsetzung einer speziellen Schutzzone wurde endgültig die letzte Lücke im Schutz des „Grünen Bandes“ innerhalb des Landkreises geschlossen.
Das Grüne Band ist der größte und wichtigste Biotopverbundkorridor nicht nur Deutschlands, sondern auch Europas. Es verläuft entlang des ehemaligen „Eisernen Vorhangs“ durch 23 Staaten vom Eismeer bis an das Schwarze Meer. In Deutschland entspricht das Grüne Band der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Neben naturschutzfachlichen Zielen (Arten , Biotop- und Landschaftsschutz) spielen damit auch ökonomische und soziale (Natur-Tourismus, Regionalentwicklung) sowie historische Gesichtspunkte (historisches Denkmal) eine wichtige Rolle.
Neben diesem „prominenten“ Aspekt der Schutzgebietsausweisung sollte jedoch auch den vielfältigen regional besonders schutzwürdigen Landschaftsfunktionen im Hinblick auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungseignung Rechnung getragen werden: Geologisch wird der Nordbereich des Gebietes durch eine eiszeitliche Sanderbildung geprägt, an die sich im Süden die Beckensande des Lübecker Beckens anschließen. Die daraus entstandenen nährstoffarmen und trockenen Sandböden bieten das Standortpotenzial für besonders gefährdete Biotoptypen wie z. B. Sandmagerrasen und haben eine großräumige Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Im Bereich der Beckensande sind als geomorphologische Besonderheit Binnendünenstandorte vorhanden, die heute überwiegend mit Wald bewachsen sind.
Dominierende Vegetationsstrukturen des Schutzgebietes sind die ausgedehnten Waldflächen des Selmsdorfer Forstes und die Kiefernforste der Palingener Heide. Daneben prägen die Niederungsgebiete des Palingener Baches sowie des Selmsdorfer Grabens, teilweise mit Dauergrünlandflächen sowie die kleinen Seen bei Lauen und Selmsdorf den Landschaftsraum. In Teilbereichen ist eine hohe Biodiversität (Vielfalt an z. T. naturnah ausgeprägten Biotoptypen und geschützten Arten) zu verzeichnen.
Besonders wertvolle Lebensräume befinden sich in den im LSG liegenden Naturschutzgebieten „Selmsdorfer Traveufer“ und „Uferzone Dassower See“, deren Regelungen von der LSG-VO jedoch unberührt bleiben; hier besteht nur eine Pufferfunktion. Die ausschließlich im LSG liegenden Natura 2000-Gebiete (EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet) sind hingegen im Schutzzweck direkt mit berücksichtigt worden; beispielsweise hinsichtlich der Heidekraut-Flächen (Calluna-Heide) und der Moorgewässer in der Palingener Heide als im LSG schwerpunktmäßig vertretene FFH-Lebensraumtypen.
Eine hohe Schutzwürdigkeit liegt nahezu flächendeckend ebenfalls für das Landschaftsbild vor, das abschnittsweise von herausragendem landschaftsästhetischem Wert ist. Wesentlich sind dabei die großräumigen Landschaftsbezüge mit teilweise weiträumigen und attraktiven Sichtbeziehungen, z. B. über die Trave und den Dassower See.
Dies ist auch eine wesentliche Voraussetzung der besonderen Eignung dieses Landschaftsraumes für die landschaftsgebundene Erholung. Ein weiterer gebietsspezifischer „Pluspunkt“ sind in diesem Zusammenhang auch die angrenzenden hochwertigen Landschaftsräume auf dem Gebiet der Hansestadt Lüeck, die ebenfalls naturschutzrechtlich gesichert sind. So ist mit den benachbarten Bereichen von Palingener Heide und dem Lauerholz (mit den Wesloer und Brandenbaumer Tannen) grenzübergreifend ein großes zusammenhängendes Waldgebiet nicht nur mit hohem Wert für den Arten- und Biotopschutz, sondern auch für das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung vorhanden.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Palinger Heide und Halbinsel Teschow” vom 26. April 2011, veröffentlicht im Nordwest-Blick, Ausgabe Mai 2011, Seiten 10 bis 12