Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

LSG "Radegasttal"

Das Landschaftsschutzgebiet „Radegasttal“ erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 600 ha zwischen dem südlichen Ortsrand von Rehna und dem Neddersee bei Gadebusch.
Es umfasst den in diesem Landschaftsraum stark mäandrierenden und naturnahen Verlauf der Radegast mit den daran angrenzenden Grünlandbereichen, Röhrichten, Gehölzen und Bruchwäldern. Dieser wertvolle Naturraum ist jedoch bereits als Naturschutzgebiet (NSG), ebenfalls mit dem Namen „Radegasttal“, geschützt.

Das LSG schließt zusätzlich weitere, das NSG umgebende Flächen ein. Hierzu gehören artenreiche Feuchtgrünlandflächen, das Waldgebiet „Benziner Tannen“ und abrundende Ackerflächen.
Die höherrangigen Regelungen der NSG-VO bleiben durch die Festsetzungen der LSG-VO unberührt. Dem LSG kommt hier eine Pufferfunktion zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der NSG-Flächen zu, beispielsweise zur Abwehr erheblicher Störungen der relativen Ruhe des Gebietes für störungsempfindliche Tierarten, u. a. für Kranich und Rohrweihe.

Die im LSG liegenden landwirtschaftlichen Flächen sind vergleichsweise kleinteilig gegliedert und weisen eine relativ hohe Strukturvielfalt an Feldgehölzen, Kleingewässern und Feldhecken auf.
Bei dem Grünland außerhalb des NSG handelt es sich überwiegend um frisches Grünland. Kleinflächig treten jedoch auch Magerrasenbiotope auf flachen Sandkuppen in direkter Nachbarschaft zu Feuchtwiesen auf; ein typisches Biotopelement halbnatürlicher Auen.

Ein attraktives und raumgliederndes Einzelelement ist die Allee aus Linden und Rosskastanien entlang der Straße von Rehna nach Benzin.

Das größte zusammenhängende Waldgebiet sind mit ca. 63 ha die „Benziner Tannen“, eine strukturreiche Waldfläche mit ökologisch und landschaftsästhetisch wertvollem großflächigem Kiefernaltholz, die direkt an die Radegastniederung angrenzt.
Weitere kleinere Waldflächen liegen z. T. verstreut zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen. Insgesamt sind in etwa ähnlich große Anteile von Laub- und Nadelwaldwald vorhanden.

Diese im LSG vorhandenen Lebensräume stärken auch die Funktion der als NSG geschützten Radegastniederung als eine Kernfläche im landesweiten Biotopverbund.

Hervorhebenswert ist in diesem Landschaftsraum weiterhin das Relief einer ausgeprägten Talraumsituation mit Höhenunterschieden von bis zu ca. 30 m innerhalb des Schutzgebietes.

Das durch die naturnahe Radegastniederung, die weitgehend unzersiedelte und kleinteilig gegliederte Kulturlandschaft sowie die typische Talbildung geprägte Landschaftsbild ist als im phänomenologischen Sinne naturnah, vielfältig und harmonisch, mit nur geringen Eigenartsverlusten einzustufen und damit in hohem Maße schutzwürdig. Dies ist in Verbindung mit der v. a. südlich der Stadt Rehna guten Erschließung durch Wander- und Radwege sowie durch die Nähe zu den Städten Rehna und Gadebusch eine wesentliche Voraussetzung für die hohe Bedeutung dieses Schutzgebietes als Naherholungsraum.

Rechtsgrundlage

Beschluss Nr. 23 vom 15.01.1958 des Rates des Bezirkes Schwerin als Bezirks-Naturschutzverwaltung über die Erklärung eines Landschaftsteiles zum Landschaftsschutzgebiet

Literatur

  • Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg, 1. Fortschreibung September 2008, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.)
  • Landschaftsplan Ökoregion Radegast, 2003
  • Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern, Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.), Demmler Verlag 2003
Zurück Nach oben Drucken Notfall