Persönliche Vorsprache im Jobcenter Nordwestmecklenburg weiterhin möglich
Geschäftsführer Martin Greiner: „2G-Regel für persönliche Gespräche"

Das Jobcenter Nordwestmecklenburg bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In allen Geschäftsstellen gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzt auch das Jobcenter Nordwestmecklenburg - ab sofort die „2G-Regel“ für persönliche Gespräche um. Hierfür ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Für persönlichen Gespräche gilt es weiter, vorab einen Termin zu vereinbaren, umso Wartezeiten für Sie zu vermeiden.
Falls Sie nicht geimpft bzw. genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit zur telefonischen Beratung oder Sie können eine Kurzberatung in den Eingangsbereichen des Jobcenters Nordwestmecklenburg wahrnehmen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Nordwestmecklenburg:
Wussten Sie schon? Eine Vielzahl von Anträgen können Sie unter
bereits eigenständig abrufen und online einreichen.
Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Nordwestmecklenburg unter den Ihnen bekannten Durchwahlnummern, bzw. unter 03841 414-0.
Für Erstantragstellungen am Standort in Wismar nutzen Sie bitte die gesonderte Durchwahl 03841 414- 123.