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Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen

Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Wenn bei Ihnen eine Überlassungspflicht von Bioabfällen beziehungsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne besteht (Pflicht-Biotonne), können Sie gegebenenfalls bei einer ganzjährigen Eigenkompostierung und -verwertung Ihrer Bioabfälle eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen.

Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

Hinweis: Für die Nutzung der Biotonne fallen Entgelte an. 

Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

 

 
 

 

 

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