Breitbandversorgung

Das  Bundesministerium für Digitales und Verkehr  hat sich mit dem Breitbandförderprogramm zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet werden wird.

Weiterführende Informationen zum Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau finden Sie auf der  Internetseite  des beliehenen Projektträgers, der aconium GmbH.

Projektfortschritt

Mittlerweile haben die an die WEMACOM Breitband GmbH gebundenen Tiefbauunternehmen im Rahmen des 1. Bauabschnittes den Ausbau in jedem der insgesamt 14 Projektgebiete fertiggestellt.

Anfang 2021 wurden die bestehenden 14 Projektgebiete um weitere Adressen ergänzt (sogenannter 2. Bauabschnitt), welche aufgrund von angezeigten aber nicht realisierten eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten diverser Telekommunikationsunternehmen bisher nicht gefördert ausgebaut werden konnten. In diesem Zusammenhang werden weitere Reservekapazitäten für eine künftige förderfreie Erweiterung der Kundenanschlüsse verbaut.

Darüber hinaus ergaben fruchtende Verhandlungen zwischen -den Fördermittelgebern, dem Landkreis und der WEMACOM- Anfang des Jahres 2023, die Durchführung eines 3. Bauabschnittes. In diesem wird auch die nachträgliche Errichtung von passiven Hausanschlüssen während der ersten drei Monate der 6-monatigen Planungsphase nicht an den Abschluss eines Endkundenvertrages gekoppelt. Während nachfolgender Phasen und der Zweckbindungsfrist erfolgt die Errichtung von Hausanschlüssen zu erschwinglichen Preisen. Darüber hinaus erhalten Anschlussnehmer, die bereits Baukosten- oder Projektphasenzuschüsse für die Errichtung des Hausanschlusses gezahlt haben, den Zuschuss durch das TKU erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

 

Die Zahlen zum Baufortschritt der 1. Ausbauphase können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. Stand 10.10.2023:

 

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