Verpflegungskosten - Übernahme beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson statt. Die Verpflegung ist für Kinder bis zum Schuleintritt integraler Bestandteil des Leistungsangebotes in Kindertageseinrichtungen.

Voraussetzung für die Übernahme der Verpflegungskosten ist ein Betreuungsvertrag, der zwischen dem Träger der Einrichtung/Tagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen wurde.

Die Abrechnung der Verpflegungskosten erfolgt gegen Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungslegung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen und dem Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme durch den Fachdienst Jugend.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorrangig zu beantragen sind!

Verfahrensablauf

Für eine mögliche Übernahme der Verpflegungskosten ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von den Eltern des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft. Wenn notwendig, werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und die Bescheiderteilung an die Eltern.

Sollten Sie einen Bewilligungsbescheid (Übernahme) von uns erhalten, werden die Verpflegungskosten ab dem Monat der Antragstellung übernommen. Die Zahlung der Verpflegungskosten erfolgt direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung oder an die Kindertagespflegeperson.

Die Verpflegungskosten müssen solange von den Eltern gezahlt werden, bis Sie einen schriftlichen Bescheid zur Übernahme vom Fachdienst Jugend erhalten haben!

Bitte beachten Sie: Eine Antragstellung bedeutet nicht automatisch eine Übernahme!

Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen!

Voraussetzungen

Für das Kind besteht ein gültiger Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle. Die Eltern haben ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen, wie Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen zur Grundsicherung oder zum Lebensunterhalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag zur Übernahme der Verpflegungskosten mit Datenschutzerklärung

 

Folgende KOPIEN sind im Fachdienst Jugend vorzulegen:

  • Betreuungsvertrag mit der Tageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson
  • Bescheid Bürgergeld, Wohngeldbescheid, Bescheid über Kinderzuschlag, Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Hinweis: Sollten Sie im Bezug von einer der vorgenannten Leistungen sein, sind keine weiteren Unterlagen notwendig.

Beziehen Sie keine der oben genannten Leistungen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • aktueller Einkommensnachweis (Lohnzettel, Arbeitslosengeldbescheid 1, Bescheid über Elterngeld, Rentenbescheid, Bafög- oder BAB-Bescheid, etc.
  • bei Selbstständigkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
    • private Kranken- und Rentenversicherung
    • Bescheid über Existenzgründerzuschuss (wenn vorhanden)
  • Kindergeld/Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (Kontoauszug ist ausreichend)
  • bei eigenem Haus: aktuelle Darlehenszinsbescheinigung, aktuelle Gebührenbescheide von Müll, Wasser, Wartung Klärgrube, Schornsteinfeger, Grundsteuer
  • Mietvertrag
  • aktuelle Versicherungspolicen (Hausrat + Privathaftpflicht + Riester-Rente + Gebäudeversicherung bei eigenem Haus)
  • Unterhaltsleistungen/sonstige Aufwendungen (z. B. Rückzahlung BaföG)
  • Benötigen Sie den Privat-PKW um zur Arbeit zu kommen? (einfache Strecke in km)
  • Auto-Kreditvertrag (wenn vorhanden)                                                                             

Bitte beachten Sie Merkblatt zur Übernahme von Verpflegungskosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsstellung muss zeitnah, spätestens in dem Monat erfolgen, ab dem die Übernahme der Verpflegungskosten erfolgen soll.

 

 

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