Blauzungenkrankheit im Nachbarlandkreis festgestellt

MV nicht mehr Viren-frei

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Mit weiteren Fällen ist zu rechnen - Impfung hilft 


Im Nachbarlandkreis Ludwigslust-Parchim wurde die Blauzungenkrankheit „Bluetongue-Virus – BTV“ festgestellt. Betroffen ist ein Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Raum Boizenburg.  Das dortige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises hat die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen, der Bestand wurde gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt. Damit gilt das Land MV nun nicht mehr als „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“. Folgende Bundesländer gelten als nicht frei vom Virus: BW, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, ST, SH.

Mit weiteren Fällen, auch im Landkreis Nordwestmecklenburg, ist zu rechnen.

Transport von Tieren aus BTV-betroffenen Gebieten innerhalb Deutschlands

Für den Tierhalter hat dies eventuell Auswirkung auf den Transport empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) sowie Zuchtmaterial. Innerhalb von BTV-betroffenen Gebieten ist eine Verbringung ohne besondere BTV-spezifische Tiergesundheitsbedingungen möglich.

Anders sieht es aus, wenn von einem BTV-betroffenen Gebiet in ein BTV-freies Gebiet transportiert werden soll. In diesem Fall sind die Tiere 14 Tage vor der Verbringung mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus getestet zu sein. Daneben haben die Tiere mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt sein. Diese Voraussetzungen sind für den Transport nachzuweisen, die Laborbefunde beizufügen. Daneben muss eine Tierhaltererklärung beigefügt werden. Die Erklärungen in PDF-Format sind untenstehend in der Meldung herunterladbar.

Ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen gelten für den Transport von Tieren in bzw. durch ein BTV-freies Gebiet folgende Anforderungen:

  • die Tiere müssen während des Transports vor Angriffen durch Vektoren geschützt werden (aufgrund der Wartezeiten für Fleisch darf nur das Transportmittel behandelt werden, nicht aber die Tiere selbst) und
  • die Tiere werden nicht länger als einen Tag entladen, es sei denn, Tiere werden in einem vektorgeschützten Betrieb oder in einem Gebiet während der vektorfreien Zeit abgeladen.

Impfung gegen Blauzungenkrankheit möglich

Den besten Schutz gegen die Blauzungenkrankheit bietet die freiwillige Impfung der Tiere. Diese wurde am 25. Juni 2024 legalisiert. Mehr dazu hier: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2 - 2024 zur Genehmigung von freiwilligen Schutzimpfungen von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (nordwestmecklenburg.de).        
Die Tierseuchenkasse von MV unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Für die Impfung gegen BTV ist eine Genehmigung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in MV erforderlich

Wichtig: Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich! Auch können Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden.

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