Einwohnerfragestunde durchführen
Leistungsbeschreibung
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen ( Grevesmühlen-Land, Grevesmühlen, Stadt )
Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 14. Lebensjahr können in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse nach der Feststellung der Tagesordnung Fragen stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der laufenden Sitzung beziehen, es sei denn, das jeweilige Gremium beschließt, diesbezügliche Wortmeldungen zuzulassen. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, sollen die Antworten spätestens in der folgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung mitgeteilt werden. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.Verfahrensablauf
Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.
Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen ( Grevesmühlen-Land, Grevesmühlen, Stadt )
Sofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von werden sie bis zur nächsten Sitzung der Stadt- /Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.Zuständige Stelle
Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.
Voraussetzungen
- Einwohner in der Gemeinde
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.
Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen ( Grevesmühlen-Land, Grevesmühlen, Stadt )
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadt- / Gemeindevertretung zu stellen. Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 3 Arbeitstage vor Beginn einer Stadt- / Gemeindevertretersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadt- / Gemeindevertretersitzung verschoben.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlage
Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages
Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen ( Grevesmühlen-Land, Grevesmühlen, Stadt )
Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-LandDatenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html
