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Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 30,00 EUR
Ausfertigung von Zweitschriften der Jäger-, Falknerprüfungsurkunde oder Jagdscheine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal 2 Wochen. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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