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Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Jagdschein

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Bearbeitung in der Behörde sofort vorgenommen.

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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