Bildungskarte

Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Chipkarte, welche mit einem Onlineportal www.bildungs-karte.org verknüpft ist. Die Chipkarte dient als Legitimationsmedium, wobei das Onlineportal als Angebots- sowie Abrechnungsplattform genutzt wird.

Die Leistungsberechtigten erhalten Chipkarten, welche anstelle des Bescheides für Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Anbieter (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Hort, Schulen, Caterer, Nachhilfelehrer sowie Vereine für Sport/ Kultur/ Freizeit) vorgelegt werden müssen. Jede Chipkarte hat eine Kartennummer. Diese wird für die Abrechnung auf dem Onlineportal benötigt. Der Name des Leistungsberechtigten befindet sich auf der Rückseite der Bildungskarte und verbleibt beim Leistungsberechtigten.

Die Ausgabe der Bildungskarte an die Leistungsberechtigten erfolgt mit Neuantrag ab 01.08.2014 sowie bei Weiterbewilligung. Ein gesonderter Antrag für die Bildungskarte muss nicht gestellt werden.

Die Bildungskarte wurde für folgende Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt:

  • Eintägige Ausflüge
  • Mittagsverpflegung
  • Lernförderung
  • Kultur/Sport/Freizeit

Durch die Einführung der Bildungskarte sollen künftig die Anlagen für eintägige Ausflüge, Mittagsverpflegung, Lernförderung oder Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben entfallen. Lediglich für Klassenfahrten muss die Anlage A, für Lernförderung die Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit sowie für die für Schülerbeförderung die Anlage E eingereicht werden.

Hier können Sie die Anträge zur Bildungskarte downloaden.

Angebotsplattform für die Leistungsberechtigten

Das Onlineportal der Bildungskarte www.bildungs-karte.org kann von den Kindern/ Schülern/ Eltern genutzt werden, um Angebote von Leistungsanbietern in der Region zu suchen. Im Onlineportal sind verschiedene Anbieter zu finden. Sollte der gewünschte Anbieter noch nicht erfasst oder informiert sein, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle. Für die Suchfunktion muss sich der Leistungsberechtigte nicht anmelden.

Die Anmeldung auf www.bildungs-karte.org als Leistungsberechtigter ist freiwillig und für die Funktion der Bildungskarte als Zahlungsmittel nicht erforderlich. Nähere Informationen zur Anmeldung für die Bildungskarte als Leistungsberechtigter können dem Begleitschreiben, auf dem die Bildungskarte ausgehändigt wurde, entnommen werden.

Abrechnungsplattform für die Leistungsanbieter

Das aufwendige Abrechnungsverfahren für Bildungs- und Teilhabeleistungen soll durch die Bildungskarte vereinfacht werden. Die Rechnungslegung getrennt nach Rechtskreisen und Empfänger entfällt.

Für die Abrechnung über die Bildungskarte gibt es zwei Verfahren:

  • Einzelnen Abbuchungen über die Web-Anwendung oder
  • Import einer Abrechnungsdatei (csv oder xls-Format) für mehrere Leistungsberechtigte in die Web-Anwendung (Freischaltung durch Koordinationsstelle erforderlich)
     

Dabei entstehen bei der Abrechnung über die Bildungskarte keine Transaktionskosten und es werden keine Lesegeräte benötigt. Ziel ist es, künftig alle oben genannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausschließlich über die Bildungskarte abzurechnen.

Beide Funktionen können aber nur effektiv genutzt werden, wenn die Anbieter Ihre Angebote auf der Onlineplattform www.bildungs-karte.org bereitstellen und am neuen Abrechnungsverfahren teilnehmen.

Möchten Sie Leistungen über die Bildungskarte anbieten und abrechnen? Dann melden Sie sich hier für den Landkreis Nordwestmecklenburg an.

Hier erhalten Sie Unterlagen als Leistungsanbieter.

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