Geflügelpest in Gadebusch nachgewiesen

Huhn auf schwarzem HintergrundHuhn auf schwarzem Hintergrund

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelsicherheit des Landkreises informiert:

 

Bei Gadebusch wurde am Dienstag, 29.12.2020, in einer privaten Hobbyhaltung mit 52 Stück Geflügel (Enten, Gänse, Hühner, Pute) das Vorliegen der Geflügelpest durch den Amtstierarzt amtlich festgestellt.

Im Geflügelbestand waren über das Wochenende mehrere Hühner verendet und weitere Tiere mit respiratorischen Symptomen (Atemwegssymptomen) erkrankt.
Aus dem Bestand wurden deshalb am Montag, 28.12.2020, fünf verendete Hühner zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) eingesandt. Nachdem am Montagabend im LALLF der Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus des Subtyps H5 vorlag, wurden entsprechende Proben an das Nationale Referenzlabor des FLI zur weiterführenden Diagnostik weitergeleitet.
Vom FLI wurde nunmehr bestätigt, dass es sich um den hochpathogen Subtyp H5N8 handelt.

Daraufhin wurde der Geflügelbestand noch am Dienstagnachmittag tierschutzgerecht getötet und die ersten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind angelaufen. Insgesamt mussten 40 Tiere getötet werden, 12 Hühner waren zwischenzeitlich bereits verendet.  Zur weiteren Bewertung des Infektionsgeschehens wurden Blut- und Tupferproben aus dem Geflügelbestand entnommen. Die vermutliche Ansteckungsquelle stellt der direkte Kontakt zu Wildenten dar, die sich auf dem Hofteich befanden.

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Landkreis um den Bestand einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km festgelegt. Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände und die Vermarktung von Produkten betrifft.

Darüber hinaus gilt im Sperrbezirk die Stallpflicht (außer Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich.

Im Beobachtungsgebiet und im gesamten Landkreis gilt:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln-  sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Sofern das durch die Tierhalter nicht sichergestellt werden kann, ist das Geflügel (außer Tauben) auch hier in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.


Die Geflügelhalter im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet haben Ihren aktuellen Tierbestand ab dem 04.01.2021 dem Veterinäramt telefonisch oder schriftlich zu melden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde soeben erlassen und hier bekanntgemacht.


Kreisveterinär Dr. Philipp Aldinger mahnt Geflügelhalter zur Vorsicht und zur strengen Einhaltung der Maßnahmen:
„Der Nachweis zeigt, das Geflügelpestvirus ist in der Wildvogelpopulation noch aktiv vorhanden und stellt ein Infektionsrisiko für die Hausgeflügelbestände dar. Grundstücke mit einem Hofteich oder mit unmittelbarem Zugang zu einem Gewässer oder Bachlauf sind besonders attraktiv für Wildvögel und besitzen somit ein hohes Infektionsrisiko. Das Hausgeflügel darf hierzu keinen Zugang haben, direkte und indirekte Kontakte sind wirksam zu unterbinden.“


Die allgemeinen Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten, dazu zählen insbesondere:

-       Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

-       Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

-       Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

-       Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

-       Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

 

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Zurück Nach oben Drucken Hilfe