Der Ort ist entscheidend! 

Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).

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Brandschutz - vorbeugend

Leistungsbeschreibung

Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.

Rechtsgrundlage

ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht

 

 

Brandschutz

Prüfung von Feuerwehrplänen

Die Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen ist keine behördliche Aufgabe. Sie wird daher von den Behörden des Landkreises nicht angeboten.

Ggf. können Sie die örtlichen Feuerwehren bitten, für eine Abstimmung zu Feuerwehrplänen zur Verfügung zu stehen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde, welche Sie bei amtsangehörigen Gemeinden über das entsprechende Amt erreichen.“

Eine Übersicht der Ämter des LK NWM finden sie auf folgender Seite

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