Jamel rockt den Förster
Landkreis legt Beschwerde gegen Beschluss des VG Schwerin ein
Der Beschluss wurde erteilt noch bevor die Frist ablief – und ohne Berücksichtigung aller Unterlagen.
Mit größter an Unglauben grenzender Irritation nimmt der Landkreis
Nordwestmecklenburg die Handlungsweise des Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin im
einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Versammlung „Jamel rockt den Förster 2025“
wahr. „Ich hätte niemals damit gerechnet, dass wir in unserer Demokratie diese Art der
vorschnellen Gerichtsbarkeit erleben“, sagt dazu Landrat Tino Schomann.
Das VG hatte dem Eilantrag der Versammlungsanmelder zu den Auflagen stattgegeben
und diverse Auflagen gekippt. Das ist zwar nicht grundsätzlich ungewöhnlich,
verwunderlich ist jedoch, dass das Urteil von einem Einzelrichter gefällt wurde, der den
von der Verwaltung zugeschickten umfassenden Schriftsatz nach eigener Angabe gar
nicht mehr zu Kenntnis nahm und nehmen wird. Ob dabei die die Dringlichkeit und
vielschichtige Komplexität der Angelegenheit aus polizeilicher und ordnungsbehördlicher
Sicht entsprechend gewürdigt wurde, steht zu bezweifeln.
Denn: Statt die Frist abzuwarten – die heute (Donnerstag, 24.07.2025) abläuft – wurde
der Beschluss bereits verfasst und erteilt. Woher die Eilbedürftigkeit stammt, ist fraglich.
„Der Landkreis wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin umgehend
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einlegen“, so Schomann. Die
Entscheidung des Gerichts lässt aus Sicht des Landkreises grundlegende Anforderungen
an ein rechtssicheres und am Gemeinwohl orientiertes Verfahren vermissen.
Landrat Schomann: „Wir sind mehr als irritiert, dass uns das Gericht zunächst eine Frist
zur rechtlichen Argumentation einräumt, unsere umfangreiche Antragserwiderung vor
Fristablauf eintrifft und dennoch völlig unberücksichtigt bleibt. Dieses Vorgehen ist aus
unserer Sicht geeignet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung während der geplanten
Versammlung empfindlich zu beeinträchtigen. Insbesondere die Modifizierung und
teilweise Streichung von Auflagen – wie das von uns mit fundierter Gefahrenprognose
verfügbare Alkoholverbot oder das Glasflaschenverbot – gefährdet das Maß an
Absicherung, das laut unseren Erkenntnissen unbedingt bestehen bleiben muss. Das
Gericht hat heute uns gegenüber schriftlich bestätigt, dass unsere Verwaltungsakte nicht
gelesen wurde. Ich finde das dies ein unglaublicher Vorgang ist und fordere von unserer
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Schirmherrin von Jamel rockt den Förster
fungiert, Aufklärung, um das Vertrauen in unser rechtsstaatliches Demokratieprinzip
wiederherzustellen. Auch unsererseits wird eine entsprechende Beschwerde geprüft.
Dass dennoch zentrale präventive Auflagen aufgehoben wurden, halten wir für
unverantwortlich.“
Aus Sicht der Versammlungsbehörde sind die durch das Gericht aufgehobenen Auflagen
gerade in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung von wesentlicher Bedeutung.
Sie basieren auf Gefahrenprognosen und der langjährigen Erfahrung der Behörden.
Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald wird mit Nachdruck
vorbereitet. Der Landkreis erwartet eine Korrektur des aus seiner Sicht
rechtsfehlerhaften und verfahrenswidrigen Beschlusses, um den Schutz der
Allgemeinheit und die Wahrung der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten.
Hintergrund: Der Landkreis wurde vom Gericht am 16.07.2025 ausdrücklich
aufgefordert, bis zum 24.07.2025 eine umfassende Antragserwiderung zu den sechs
angegriffenen Auflagen einzureichen. Unsere 19-seitige Antragserwiderung und die
ergänzende Verwaltungsakte wurden bereits am 23.07.2025 – also vor Fristablauf –
vollständig vorgelegt.
