Kommunalwahlen sind gelebte Demokratie in Reinform

Kommunalwahl 2024

Kreistagspräsident Thomas Grote erklärt, warum sich das Ehrenamt im Kreistag lohnt. 


Wenn am 9. Juni dieses Jahres die Bürgerinnen und Bürger zur Wahlurne pilgern, geht es um mehr als nur ein gesetztes Kreuz auf dem Wahlzettel. Es geht um gelebte Demokratie. Die Kommunalwahlen berühren die Bewohner Nordwestmecklenburgs unmittelbar, denn an diesem Tag werden die Mitglieder des Kreistags gewählt, der wegweisende Entscheidungen für seine Bürger trifft.

Beispiele für solche Entscheidungen finden sich im Jahr viele. Sei es der Beschluss, dass das Deutschlandticket als Schülerzeitkarte an berechtigte Schulkinder ausgegeben wird, wie Flüchtlinge untergebracht werden oder wo Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur fließen. All diese Entscheidungen werden von den Kreistagsmitgliedern als gewählte Vertreter gefällt. Damit soll sichergestellt werden, dass derlei Entscheidungen dem Wohle der Bürger dienen.

„Keiner sollte Angst haben, sich in den Kreistag wählen zu lassen“, erklärt Kreistagspräsident Thomas Grote. „Ich möchte jedem, der sich für eine Aufstellung interessiert nur Mut machen, denn hier wird niemand allein gelassen. Denn das ist es, was ich häufiger von Leuten höre: Ich würde ja gerne, aber ich traue mich nicht.“ Neulingen in der Kommunalpolitik werde immer unter die Arme gegriffen. Sowohl von den Mitgliedern des Kreistages wie auch von der Verwaltung.

Als Kreistagsmitglied erfüllt man ein Ehrenamt. Das ist für viele schon Antrieb, sich für die Gesellschaft und damit die eigene Nachbarschaft einzusetzen. Denn die Entscheidungen des Kreistages berühren das Lebensumfeld der Nordwestmecklenburgerinnen und Nordwestmecklenburger unmittelbar, wie Thomas Grote an ein paar Beispielen verdeutlicht.

„Themen wie Bildung, Finanzierung oder die Digitalisierung des Landkreises sind Felder, die im Kreistag besprochen werden. Wer sich engagieren möchte, ist herzlich willkommen. Und ebenso jene, die mit der derzeitigen Arbeit ihrer politischen Vertreter unzufrieden sind. Sie sind ebenfalls eingeladen, sich der politischen Verantwortung selbst zu stellen und etwas zu bewegen. Mitmachen statt meckern“, so Grote.

Man muss übrigens weder in einer Partei organisiert sein noch politische Erfahrung gesammelt haben. Der Kreistagspräsident ruft besonders auch junge Menschen dazu auf, sich zu engagieren. Schließlich solle der Kreistag einen Querschnitt der Gesellschaft bilden. „Die Kommunalwahlen sind gelebte Demokratie in Reinform. Es geht maßgeblich um die Zukunft unseres Landkreises. Und darum sollten sich gerade die jungen Generationen angesprochen fühlen sich ebenfalls einzubringen.“

Warum sollte man sich aufstellen lassen?
Als Mitglied kann man sich ehrenamtlich und sinnstiftend engagieren.
Als Mitglied gestaltet man die regionale Politik aktiv mit.
Als Mitglied kann man sein Fachwissen oder seine Leidenschaft für ein Thema, beispielsweise Finanzen, Bildung oder Sport, einbringen.
Als Mitglied sammelt man reichliche Erfahrung der Demokratie und Debattenkultur in Deutschland.
Als Mitglied sieht man den Erfolg seiner Arbeit.

Zu letzterem führt Thomas Grote aus: „Wir haben beispielsweise die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern sichergestellt oder Gelder für die Erhöhung der Sportförderung für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht.“
Der Kreistag wird auf fünf Jahre gewählt. In dieser Zeit kann sich ein Mitglied in Ausschüssen engagieren. Diese beraten inhaltlich zu verschiedenen Themen und sprechen dem Kreistag die Empfehlung einer Entscheidung zu einem Thema, beispielsweise dem öffentlichen Nahverkehr, aus. In den Ausschüssen sitzen Kommunalpolitiker verschiedenster Parteien und Altersstufen.

Wichtig! Mit Bekanntmachung des Landkreises vom 5. Januar 2024 sind nun die Wahlvorschlagsträger aufgerufen, Wahlvorschläge zur Kreistagswahl möglichst frühzeitig einzureichen. Noch bis zum 26. März 2024 um 16 Uhr können Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Nordwestmecklenburg nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten.
Informationen zur Kommunalwahl
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 7. Dezember 2023 wurde eine neue Wahlbereichseinteilung zur Kreistagswahl beschlossen. Damit wird der Landkreis nunmehr noch in vier statt zuvor sieben Wahlbereiche eingeteilt. In jedem dieser Wahlbereichen leben etwa 40.000 Personen. Durch die neue Aufteilung können die Wahlvorschlagsträger damit 19 Bewerberinnen und Bewerber je Wahlbereich aufstellen, statt bisher zwölf.

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