LSG "Dümmer See"

Durch den Dümmer See nahe der Ortslage Perlin verläuft die Südgrenze des Landkreises Nordwestmecklenburg. So handelt es sich hier auch um ein „zweigeteiltes“ Schutzgebiet, für das im angrenzenden Landkreis Ludwigslust eine eigenständige LSG-VO gilt.
Das LSG innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg umfasst eine Fläche von ca. 220 ha.

Auch die Historie dieses Schutzgebietes reicht, wie bei vielen landschaftsästhetisch ansprechenden und für die Erholung wichtigen Landschaftsteilen, bereits bis in das Jahr 1939 zurück, als eine erste Unterschutzstellung durch Verordnung des damaligen Landrates in Schwerin erfolgte.

Der Dümmer See ist ein  typischer Rinnensee  mit mehreren hintereinander liegenden Becken und zwei flachen westlichen Ausbuchtungen. Er ist relativ steilufrig und nimmt insgesamt eine Fläche von ca. 163 ha ein.
Mit einer durchschnittlichen Tiefe von 7,88 m sowie einer maximalen Tiefe von 21,3 m ist er vergleichsweise tief.

Es handelt sich dabei um einen hinsichtlich der Uferstruktur  relativ naturnahen See  mit einer abwechslungsreichen Uferlinie. Diese Qualitäten sollen durch eine möglichst ungestörte Naturentwicklung erhalten werden.
Auch in Bezug auf die Wasserqualität wurde der See aufgrund des geringen Nährstoffstatus als naturnah eingestuft (mesotroph mit Einschränkungen).  Zudem weist er eine lebensraumtypische WasserpflanzenVegetation auf. Die Wasserbeschaffenheit wurde jedoch in der Vergangenheit durch Belastungen aus der Landwirtschaft, aber auch durch die Fischwirtschaft (z. B. intensive Forellenproduktion in Netzkäfigen) beeinflusst, so dass eine Nährstoffbelastung im Sediment zu verzeichnen ist.

Innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg liegt ein untergeordneter Teil der Seefläche (etwa 10 %) mit angrenzendem Gehölzsaum bzw. kleineren Waldflächen, die überwiegend aus Mischwald bestehen. Daran schließen sich Dauergrünlandflächen aus frischem Grünland sowie einzelne Ackerschläge an. Diese landwirtschaftlichen Flächen sind durch Hecken, Baumgruppen, Gräben und kleine Wasserflächen relativ kleinteilig gegliedert und weisen ein leicht bewegtes Relief auf. An der Nordspitze des Sees befindet sich seit mehr als drei Jahrzehnten ein kleineres Wochenendhausgebiet.
In der Gesamtschau ergibt sich überwiegend ein harmonisches und naturnah erscheinendes  Landschaftsbild.
Das Schutzgebiet ist für die landschaftsgebundene Erholung durch Wege gut erschlossen und hat - zusammen mit dem angrenzenden LSG im Landkreis Ludwigslust - eine große Bedeutung als  Naherholungsraum, auch aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Schwerin.

Rechtsgrundlage

Beschluss Nr. 14 vom 15.01.1958 des Rates des Bezirkes Schwerin als Bezirks-Naturschutzverwaltung über die Erklärung eines Landschaftsteiles zum Landschaftsschutzgebiet

Literatur

  • Grundlagen für ein Sanierungs- und Restaurierungskonzept der Seen in M-V, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.), Materialien zur Umwelt, Heft 2/99
  • Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg, 1. Fortschreibung September 2008, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.)
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