Neues LEADER-Förderprogramm für Kleinprojekte
Bewerbungen bis 31. Januar 2022


Zusätzliches Regionalbudget von jeweils bis zu 200.000 Euro jährlich verfügbar.
Die Lokalen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) in M-V werden ab Februar 2021 mit einem zusätzlichen Regionalbudget von jeweils bis zu 200.000 Euro jährlich ausgestattet, einem Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des ländlichen Raums.
Die Regionalbudgets werden zu 90 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) gefördert. Damit können Kleinprojekte mit höchstens 20.000 Euro Gesamtausgaben mitfinanziert werden.
Diese wählt die jeweilige Lokale Aktionsgruppe aus. Maximal 80 Prozent, höchstens 16.000 Euro, können je Projekt als Zuschuss gefördert werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Teilfinanzierung gewährt. Das Programm läuft zunächst bis zum Jahr 2023. Die Zuwendung unterstützt Kleinprojekte, die der jeweiligen LEADER-Strategie der LAG dienen sowie den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Bauvorhaben, einschließlich Planungsleistungen
- Ausrüstungsinvestitionen
- Konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen, einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen
- Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation
- Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware
- Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften sein, die Kleinprojekte durchführen (Projektträger).
Die ausführliche GAK-
https://www.service.m-v.de/
Stichwort: Regionalbudget
Projekte vorschlagen:
- Projektskizze LAG „Westmecklenburgische Ostseeküste“
- Projektskizze LAG „Mecklenburger Schaalseeregion“
Formulare Kleinprojekte GAK Region Westmecklenburgische Ostseeküste:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt (Letztempfänger)
- Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen durch den
Zuwendungsempfänger (De-Minimis-Erklärung) - Verwendungsnachweis nach der GAK-Regionalbudgetförderrichtlinie
(Letztempfänger) - Auszahlungsantrag GAK-Regionalbudget WMO (Letztempfänger)
- Belegliste zum Auszahlungsantrag als Excel-Datei
Ansprechpartnerinnen:
Auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg sind mit der LAG „Westmecklenburgische Ostseeküste“ (LAG WMO) und der LAG „Mecklenburger Schaalseeregion-
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Kleinprojekte können für dieses Haushaltsjahr bis zum 31. Januar 2022 (Posteingang) bei den o. a. LEADER-Geschäftsstellen gestellt werden.
Kontaktdaten
Für die Ämter Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Grevesmühlen Land, Klützer Winkel, Neuburg, Neukloster- Warin und Schönberger Land sowie für die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Insel Poel Geschäftsstelle der LAG WMO Tel. 03841 3040 9820 Internet: www.nordwestmecklenburg.de |
Für die Ämter Gadebusch, Lützow-Lübstorf und Rehna
Geschäftsstelle der LAG MSR
Tel. 038872 929 120 Internet: www.leader-schaalsee.de
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