Spatenstich für Radweg-Lückenschluss an der K17 nach Börzow

Bis Ende 2022 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein

(v.l.): Annalena Joch vom Landesforstamt, der Bürgermeister der Gemeinde Steppenitztal Peter Koth, Landrat Tino Schomann, Stefan Schmidt vom Ingenieurbüro Thomas Hadan(v.l.): Annalena Joch vom Landesforstamt, der Bürgermeister der Gemeinde Steppenitztal Peter Koth, Landrat Tino Schomann, Stefan Schmidt vom Ingenieurbüro Thomas Hadan

Am Montag (19.9.) konnte Landrat Tino Schomann gemeinsam dem Bürgermeister von Steppenitztal Peter Koth und weiteren am Bau beteiligten Akteuren den symbolischen Spatenstich für ein Bauprojekt vornehmen, das die Fahrradweg-Lücke zwischen Grevesmühlen und Börzow schließen wird.

Bis zur K17, die im Wald vor Börzow eine Kurve macht, gibt es bereits einen Radweg. Nun werden die restlichen 846 Meter bis zur Ortslage Börzow für Radfahrer erschlossen.
„Das ist ein lange erwarteter Lückschluss für uns und wichtig für den Radverkehr. Durch unseren Ort verlaufen beliebte Radstrecken weiter Richtung Rehna, Bernstorf und Schönberg. Und es wird zunehmend mehr Fahrrad gefahren.“, beschreibt Bürgermeister Peter Koth den bestehenden Bedarf an der durch landwirtschaftlichen Verkehr viel genutzten Straße.
Der Radweg wird in 2,50 Meter Breite gebaut – nötige Baumfällungen wurden durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von so genannten „Waldpunkten“ und acht Nistkästen für Höhlenbrüter ausgeglichen.
Seit 2017 laufen die Planungen für den Radweg – nun konnte die Maßnahme durch freie Kapazitäten bei der Baufirma aber bereits zwei Wochen vor dem Spatenstich begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Dezember 2022 geplant.

„Das schwierigste in der Planungsphase war wie so oft der Grunderwerb, der uns viel Zeit gekostet hat.“, so Landrat Tino Schomann: „Umso besser finde ich, dass wir nun sogar etwas früher beginnen konnten.“

Die Gesamtinvestition beträgt ca. 800.000 Euro.
Allerdings hat der Landkreis eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Höhe von rund 344.000 Euro in Aussicht gestellt bekommen, die bereits beantragt sind und zu denen ein vorzeitiger Maßnahmengewinn gestattet wurde.

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