Förderaufruf für Projektträgerinnen und Projektträger für den Förderzeitraum ab 01.01.2025

Bekanntmachung des Fachdienstes Bildung und Kultur des Landkreises Nordwestmecklenburg

Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert im Rahmen der freiwilligen Leistungen Fördermittel für Kunst und Kultur. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger erhalten eine Projektförderung auf Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Nordwestmecklenburg.

Um die Vereinstätigkeit der Kulturschaffenden frühzeitig zu sichern, ruft der Landkreis hiermit zur Antragstellung bis zum 02.06.2024 auf. Das einzureichende Antragsformular ist diesem Förderaufruf beigefügt.

Bei der Förderung handelt es sich um eine Projektfinanzierung in Form der Anteilsfinanzierung voraussichtlich für die Dauer von 3 Jahren, d. h. die Förderperiode beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027.

Das weitere Verfahren regelt die benannte Richtlinie. Die Richtlinie sowie den Antrag finden Sie in der Anlage.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kulturmanagerin Frau Anja Eckhardt unter der Telefonnummer 03841 3040 4030 oder A.Eckhardt@nordwestmecklenburg.de

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