Der Ort ist entscheidend!
Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).
Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Betreiberwechsel melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.
Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
- Nach Eingang der Anzeige und der vollständigen Unterlagen aktualisiert die zuständige Behörde die Angaben zu Ihrer Anlage im Anlagenregister.
Zuständige Stelle
Ist die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig?
bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)"
bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit der Unteren Immissionsschutzbehörde"
Voraussetzungen
Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Frist für die Bearbeitung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
