Leiterin/Leiter der Kreismusikschule (w/m/d)

Bewerbungen bis 26.02.2026

Der Landkreis Nordwestmecklenburg zählt mit seinen rund 160.000 Einwohnern als moderner Standort für Wirtschaft und Landwirtschaft und ist zugleich starker und engagierter Partner in der Metropolregion Hamburg. Mit direkter Lage an der Ostsee ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Mecklenburg-Vorpommern. Er zeichnet sich besonders durch seine Natur- und Kulturlandschaften sowie sein Weltkulturerbe aus - eine anerkannte Region für kulturellen Austausch und nachhaltigen Tourismus.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg sucht zum 01.07.2026 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Bildung und Kultur für die Kreismusikschule „Carl Orff“ eine/-n

Leiterin/Leiter der Kreismusikschule (w/m/d) 

unbefristet in Vollzeit. Der Arbeitsort befindet sich in Grevesmühlen.

Aktuell werden an der Kreismusikschule etwa 1500 Schülerinnen und Schüler in 25 Städten und Dörfern von rund 55 Lehrkräften unterrichtet. Der musische Gedanke wird an den Hauptstandorten Grevesmühlen, Wismar und Gadebusch sowie in vielen kleineren Gemeinden lebendig. Zur Verstärkung suchen wir eine Führungskraft, die die Musikschule leitet und zugleich musikalisch-pädagogische Expertise mitbringt.

Zu den Aufgaben der Stelle gehören im Wesentlichen:

  • Leiten und Führen der Kreismusikschule
  • Koordinieren, Leiten und Überwachen der künstlerischen, pädagogischen und verwaltungsrechtlichen Abläufe der Kreismusikschule
  • Erarbeiten, Umsetzen und Kontrollieren des Qualitätsmanagements der Musikschulen
  • Einsetzen und Auswählen von geeigneten Lehrkräften sowie Wahrnehmen der Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den Mitarbeitenden
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Übernehmen der Haushalts- und Budgetverantwortung für das Produkt der Kreismusikschule
  • Zuweisen der Schüler/-innen an Lehrkräfte, Ausüben der Unterrichtsaufsicht, Durchführen von Konferenzen, Organisieren des Unterrichts im gesamten Landkreis durch Einrichten entsprechender Unterrichtsstätten, Raumplanung
  • Planen und Durchführen von Veranstaltungen
  • pädagogische Tätigkeit
  • Fortschreiben und Umsetzen des pädagogischen Konzepts der Musikschule
  • Kooperieren und Pflegen von Kontakten zu anderen pädagogischen und künstlerischen Einrichtungen
  • Erteilen von Unterricht entsprechend der Pflichtstundenzahl der VdM-Richtlinien (Verbandes deutscher Musikschulen)

Die konkrete Tätigkeitsbeschreibung kann auf Anfrage für Interessierte vom Fachgebiet Personal zur Verfügung gestellt werden.

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes musikpädagogisches Hochschulstudium (Master of Music, Diplom-Musiker/-in oder Bachelor of Music) oder vergleichbare Qualifikationen in einer für die auszuübende Tätigkeit dienlichen Fachrichtung
  • idealerweise mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Musikschulleitung oder vergleichbare pädagogische und/oder allgemeine Leitungserfahrung
  • erfolgreich abgeschlossener berufsbegleitender Lehrgang „Führung und Leitung einer Musikschule“ des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) oder die Bereitschaft, die entsprechende Fortbildung berufsbegleitend zu absolvieren
  • Fahrerlaubnis Klasse B (und Bereitschaft zur Nutzung des Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke gegen Kostenerstattung gem. Landesreisekostenrecht)

Idealerweise bringen Sie mit:

  • fundierte musikpädagogische Fachkenntnisse und Verständnis für die Aufgaben kommunaler Musikschulen
  • umfassende Kenntnisse im Verwaltungs- und Haushaltsrecht sowie gute Kenntnisse im Personal- und Tarifrecht zur Ausübung der Führungsaufgabe
  • sehr gute Kenntnisse in der Anwendung arbeitsplatzbezogener PC-Software, Datenverarbeitung, Content-Management-Systemen sowie Musik- und Grafiksoftware
  • ein sicheres, freundliches und professionelles Auftreten sowie hohe Kompetenz im Umgang mit Eltern, Schülern, Kooperationspartnern und Behörden
  • eine selbstständige, strukturierte und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten
  • ausgeprägte Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie interkulturelles Verständnis
  • Durchsetzungsvermögen, Engagement und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein

Das bieten wir:

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
  • 30 Tage Urlaub (zusätzlich arbeitsfreie Tage 24.12. und 31.12.)
  • jährlich teambildende Maßnahmen
  • kostenlose Parkplätze
  • Gesundheitsmanagement
  • Fahrradleasing
  • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
  • monatliche Gewährung von Zahlungen mittels einer Sachbezugskarte: 50 EUR netto/Monat und 60 Euro netto im Geburtstagsmonat sowie einer jährlichen Erholungsbeihilfe für Tarifbeschäftigte
  • vergünstigte Mitarbeiterangebote über die Vorteilsplattform Corporate Benefits
  • Jahressonderzahlung
  • Möglichkeit einer Nebentätigkeit

Das Entgelt bemisst sich bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA (Entgelttabelle TVÖD VKA 2025).

Zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme ist eine ausreichende Masern-Immunität nachzuweisen.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg verfolgt das Ziel, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Verwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen.

Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (mind. Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Prüfungszeugnisse und Zertifikate - die die geforderte Qualifikation nachweisen, ggf. Arbeitszeugnisse) bis zum 26.02.2026 an den Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Zentrale Dienste, Fachgebiet Personal, Kennung NWM-B 11/2026, zusammengefügt als PDF-Datei (max. 5 MB) an Bewerbung@nordwestmecklenburg.de.

Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zum Einstellungszeitpunkt eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich (Zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/kontakt). 

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.nordwestmecklenburg.de unter der Rubrik Stellenangebote Informationen zum Datenschutz (DSVGO).

Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail.

gez. Schomann
Landrat

Zurück Nach oben Drucken Notfall