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Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen

Leistungsbeschreibung

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular über Ihre Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt die Führerscheinstelle Ihnen einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Dieser muss zwecks Abgabe des Alt-Führerscheins bei Ihrer Führerscheinstelle persönlich abgeholt werden.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz eines vom Umtausch betroffenen Alt-Führerscheins

  • Sie wollen weiterhin Kraftfahrzeuge im Umfang Ihrer bisherigen Berechtigung im Straßenverkehr führen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • alter Führerschein im Original
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

26,50 EUR bis 32,83 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an.Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: vor 1953: 19.01.2033 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen 1999 bis 2001: 19.01.2026 2002 bis 2004: 19.01.2027 2005 bis 2007: 19.01.2028 2008: 19.01.2029 2009: 19.01.2030 2010: 19.01.2031 2011: 19.01.2032 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

 

 

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