Auch 2021 keine Osterfeuer als Veranstaltung

Der Fachdienst Ordnung- und Sicherheit des Landkreises informiert

Die Durchführung von Osterfeuern kann aufgrund der Regelungen in der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V auch in diesem Jahr nicht stattfinden.

Gemäß dieser Bestimmungen sind öffentlich und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen untersagt, eine Ausnahme für Osterfeuer ist nicht vorgesehen.

Zulässig ist dagegen das Abbrennen von Kleinstfeuern auf dem eigenen Grundstück im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes mit maximal fünf Personen (dazugehörige Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgerechnet).

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