Visualisierung eines Virus in rot in der Blutbahn

Covid19 in NWM – Montag (29.3.)

Wie gewohnt bewegt sich am Montag wenig im Fallgeschehen in Nordwestmecklenburg, denn aus den angeschlossenen Laboren traf lediglich eine gemeldete Neuinfektion beim Gesundheitsamt ein, allerdings auch eine Meldung über einen weiteren Todesfall.

Am Sonntag gab es ebenfalls nur eine gemeldete Neuinfektion, am Samstag waren es allerdings 33 neu gemeldete Fälle, von denen rund ein Drittel schon als Kontaktperson in Quarantäne war. Einen der Schwerpunkte bildete dabei die Insel Poel mit 6 Fällen am Samstag und insgesamt 24 in der vergangenen Woche.
Außerdem wurden über das Wochenende mehrere Allgemeinverfügungen erlassen (siehe unten).

Die Inzidenz in Nordwestmecklenburg beträgt heute 125,9. Den höchsten Wert in MV hat weiter Ludwigslust-Parchim mit 170,5, dahinter folgt Vorpommern-Greifswald mit 108,5. Die Mecklenburgische Seenplatte weist eine Inzidenz von 108,5 auf und unterhalb von NWM liegen Vorpommern-Rügen mit 86,3, der Landkreis Rostock mit 81,6, Schwerin mit 70,0 und auch die Stadt Rostock liegt mit 56,9 nicht mehr im gelben Bereich.
Der Wert für das ganze Bundesland beträgt 106,1.

Die gerade von der Landesregierung beschlossenen möglichen Maßnahmen für Inzidenzen über 100, wie z.B. nächtliche Ausgangssperren, sind größtenteils an die Bedingung gebunden, dass das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit Landesgesundheitsministerium ein „diffuses Infektionsgeschehen“ feststellt. Dies ist so definiert, dass mindestens 50% der Infektionen nicht mehr zu einer wahrscheinlichen Ansteckungsquelle zurückverfolgt werden können. Dies ist in Nordwestmecklenburg derzeit nicht der Fall, weshalb entsprechende Verfügungen auch noch nicht erlassen wurden.
Die Kreisverwaltung prüft aber weiter mögliche Maßnahmen auf Basis der neuen Verordnungslage und des sich entwickelnden Infektionsgeschehens und wird dann dazu informieren.

 

 

Allgemeinverfügungen

Am Samstag erschien die am Freitagabend angekündigte Allgemeinverfügung für die Grundschule in Brüsewitz, von der 94 Schülerinnen und Schüler sowie 20 Mitarbeiter betroffen sind, die am 23. oder 24.03 in der Schule waren. Die Quarantäne gilt bis zum 7. April. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten konnte hier leider keine Lösung wie bei den beiden folgenden Fällen gefunden werden.

Nachdem am Donnerstag die bestehende Allgemeinverfügung für die 5. und 6. Klassen der Regionalen Schule mit Grundschule auf Poel auf die Klasse 5a eingegrenzt werden konnte, musste dann am Sonntag eine zweite Allgemeinverfügung für die Schule erlassen werden, welche diesmal die Klassen 1-4 betrifft. Allerdings geht das Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der Schulleitung hier sehr differenziert vor: Die Quarantäne bis zum 7.4. gilt nur für Kinder, die am 24. oder 25.3. in der Schule waren und auf dem Pausenhof keine Maske getragen haben.
Schülerinnen und Schüler die durchgehend Maske getragen haben, unterliegen nur der Pflicht (bzw. deren Eltern), verstärkt auf das Auftreten eventueller Symptome zu achten und bei Bedarf frühzeitig eine Testmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Nach ähnlichem Muster wurde heute für die am Freitag erlassene Quarantäne-Verfügung für die Grundschule Fritz Reuter in Wismar vorgegangen. Nach weiteren Ermittlungen konnte bestimmt werden, dass eine Infektionswahrscheinlich vor allem beim Besuch des Hortes der Schule besteht oder wenn dort das Mittagessen eingenommen wurde.
Deshalb gilt die Quarantäne bis zum 6.4. jetzt nur noch für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Klasse 3b sind und die Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigen, die den Reuterhort besucht haben.
Für alle anderen gilt jedoch weiterhin die Verpflichtung einer verstärkten Symptomkontrolle und ebenfalls der Testpflicht beim Auftreten von Symptomen.

 

 

Quarantäne und Testpflicht nach positivem Selbst- oder Schnelltest

Eine Konsequenz, die sich aus der Neufassung der Quarantäne-Verordnung MV ergibt, ist die Verpflichtung, sich nach einem positiven Schnelltest oder Selbsttest unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Absonderung, also in häusliche Quarantäne zu begeben.

 

Fälle nach Amtsbereichen

Für eine bessere Übersicht über das Fallgeschehen hier noch die Fallverteilung der Kalenderwoche 12 nach Amtsbereichen.

Amtsbereich

Fallzahl KW 12

Klützer Winkel

7

Gadebusch

2

Grevesmühlen-Land

3

Lützow-Lübstorf

13

Neukloster-Warin

10

Neuburg

14

Rehna

6

Dorf-Mecklenburg/Bad Kleinen

19

Schönberger Land

8

Insel Poel

24

Stadt Grevesmühlen

9

Hansestadt Wismar

84

Gesamt

199

 

 

 

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