Covid19 in NWM – Donnerstag (11.3.)
Am Donnerstag gab es 32 gemeldete Neuinfektionen in Nordwestmecklenburg. Die Zahl der positiven Fälle in Quarantäne erhöht sich damit auf 294, hinzu kommen 1294 weitere Kontaktpersonen bzw. Bewohner von Einrichtungen unter Quarantäne.
Die Inzidenz im Landkreis steigt damit heute wieder leicht an auf 104,2. Unter 100 führt Ludwigslust-Parchim die Inzidenzen mit 92,1 an, gefolgt von Vorpommern-Greifswald mit 80,6, dem Landkreis Rostock mit 79,7 und Schwerin mit 61.7. Unter der Grenze von 50 bleiben weiter stabil die Mecklenburgische Seenplatte mit 36,8 und Vorpommern-Rügen mit 26.
Über die Hälfte der Neuinfektionen im Landkreis waren auch wieder Kontaktpersonen der Kategorie 1. So kamen zu einem positiven Fall eines Betriebes aus Gadebusch heute 3 Arbeitskollegen sowie 2 Familienangehörige hinzu.
Auch in einem Betrieb in Warin wurden aus einem Indexfall mittlerweile 7 mit 3 Arbeitskollegen und 3 Familienangehörigen.
Familiäre Häufungen spielen auch beim Rest der Fälle eine große Rolle.
Die Abstrichtests der Bewohner in der Gemeinschaftsunterkunft Haffburg verliefen geordnet und sind abgeschlossen. Die Versorgung der Bewohner ist gesichert durch Sammeleinkäufe durch Landkreismitarbeiter und weitere Helfer. Die Situation wird in Gesprächen und mehrsprachigen Aushängen erklärt.
Zu den Ergebnissen und der Entscheidung, ob die Quarantäne aufrecht erhalten werden muss, informieren wir voraussichtlich morgen Abend.
Die Anzahl der Fälle in denen die zuerst in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B.1.1.7. nachgewiesen wurde hat sich heute auf 326 erhöht, womit die Mutation für deutlich über 50% des derzeitigen Fallgeschehens verantwortlich ist.
Drei Allgemeinverfügungen
Drei Allgemeinverfügungen mussten heute erlassen werden, wobei die erste eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 9.3. für die Regionalen Schule mit Grundschule Proseken ist. Sie betrifft jetzt nicht nur Personen der in der Klassen 3a, 3b, 4a, 4b, 5a, 5b und 6b, die am 3., 4., und 5.3. in der Schule waren, sondern auch am 8.3. Für letztere gilt die Quarantäne auch länger und zwar bis zum 22.3. Grund ist ein weiterer positiver Test bei einem Kind, das zuletzt an diesem Tag in der Schule war.
Die zweite Verfügung betrifft eine ebenfalls bereits betroffene Einrichtung: Mit ihr werden nach einem positiv-Test bei einem Kind nun alle Kinder und Erzieher der vorher nur teilweise betroffenen Kita „Mäckelborger Kinnergorden“ in Dorf Mecklenburg, die am 8. oder 9.3. anwesend waren bis zum 23.3. in Quarantäne geschickt.
Die Dritte Verfügung gilt die Klassenstufen 1 bis 4 der Schule am Rietberg in Neuburg. Mit ihr wird eine Quarantäne bis zum 23.3. für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ausgesprochen, die am 8. oder 9.3. in der Schule waren.
