Covid19 in NWM – Freitag (26.3.)

Visualisierung eines Virus in türkis und rosa

Am Freitag geht das Gesundheitsamt Nordwestmecklenburg erneut mit einer hohen Zahl von 41 Neuinfektionen in den Wochenenddienst, letzte Woche Freitag waren es 29 Fälle. Die Zahl der als infiziert in Quarantäne befindlichen Personen beträgt 317, hinzu kommen 1181 Kontaktpersonen.

Beim Blick auf die Landkarte färbt sich ganz Mecklenburg-Vorpommern zunehmend rot. Nordwestmecklenburg liegt dabei mit 117,6 heute an dritthöchster Stelle hinter Vorpommern-Greifswald mit 124,8 und Ludwigslust-Parchim mit 166,7.
Auch die Mecklenburgische Seenplatte ist mit 101,5 nun dreistellig. Unter 100 sieht die Reihenfolge so aus: Der Landkreis Rostock stagniert bei 84,9, Vorpommern-Rügen erlebt einen deutlichen Zuwachs auf 75,7, Schwerin sinkt auf 73,2 und die Stadt Rostock bleibt fast konstant bei 47,3.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes hat den Inzidenzwert von 100 heute das erste Mal seit Ende Januar wieder knapp überschritten und liegt bei 100,4.


Auch in NWM auffällig ist, das ein bereits von Experten angesprochener Effekt sich zumindest in der Wahrnehmung des Infektionsgeschehens auch bei uns im Landkreis feststellen lässt: zunehmend leichter und häufiger scheinen mit Covid19 infizierte Kinder in der Quarantäne ihre Eltern und andere Familienmitglieder anzustecken. Nach ersten mathematischen Analysen britischer Wissenschaftler kann dies wahrscheinlich auf die zunehmende Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7. zurückgeführt werden, so erste Medienberichte dazu.
Ungefähr die Hälfte der heutigen Fallmeldungen stammt aus familiären Zusammenhängen.

Im weiteren Fallgeschehen hat sich in einem produzierenden Betrieb in Grevesmühlen ein kleiner Cluster von 5 Infektionen gebildet, ansonsten hatte es das Gesundheitsamt mit zahlreichen Einzelfällen zu tun, vom Holzarbeiter und weiteren Handwerksberufen bis hin Beschäftigten im Gesundheitsbereich, deren Diagnose noch weitere Untersuchungen im Umfeld nach sich zieht.


Allgemeinverfügungen

Wie gestern bereits angekündigt, wurden gestern noch 4 Allgemeinverfügungen gefertigt, die dann heute Morgen veröffentlicht wurden.

Nach einem positiven Test bei einem Schulkind, das sowohl am 18.3., als auch am 22. und 23.3. noch die Schule und den Hort besuchte, während zu diesem Zeitpunkt bereits ein Ansteckungsrisiko bestand, gilt eine Allgemeinverfügung für die Fritz-Reuter-Grundschule der Hansestadt Wismar. Aufgrund einer unübersichtlichen Durchmischungslage der Klassen in bestimmten Bereichen musste leider eine Quarantäne für alle Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Hortkinder ausgesprochen werden, betroffen sind also 177 Kinder, 10 Lehrkräfte und 7 Erziehungspersonen im Hort.
Allerdings orientiert sich das Ende der Quarantäne am Tag des letzten Besuchs in der Schule, bzw. im Hort: Für die Personen, die am 22. und/oder 23.3. dort waren, gilt sie bis zum 6.4..
Für Personen, die nur am 18.3. anwesend waren und danach nicht mehr, gilt sie bis zum 2.4.
Sollte es ähnlich wie im Falle der Schule auf Poel möglich sein, die in Quarantäne gestellte Gruppe durch weitere Ermittlungen stärker einzugrenzen, wird umgehend eine Korrektur veröffentlicht, derzeit kann aber noch nicht davon ausgegangen werden.

Ebenfalls von einer Quarantäne betroffen ist die Gruppe 2 der Kita Zwergenland in Wismar mit 14 Kindern und 4 Beschäftigten. Die Quarantäne für alle, die am 22., 23. oder 24.03. in der Einrichtung waren gilt bis zum 7.4.. Auslöser war ein positiver Test in der Belegschaft.

In der Evangelischen Integrativen Kindertagesstätte „Moorgeister" in Grambow gilt eine Quarantäne für 8 Beschäftigte und 50 Kinder aller Gruppen, die am 22. oder 23.3. in der Einrichtung warne, nachdem dort ebenfalls eine beschäftigte Person positiv getestet wurde.

Ebenfalls gestern gefertigt und heute früh veröffentlicht wurde eine Verfügung für die Grundschule Bobitz, die alle Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse betrifft, sowie alle Schulkinder der 1. Klasse, die den Hort besucht und dort zu Mittag gegessen haben.
Ausschlaggebend ist eine Anwesenheit am 22. oder 23.3. Betroffen sind 14 Kinder und 2 Erziehungspersonen, die Quarantäne gilt bis zum 6.4.

Eine Allgemeinverfügung zu einem Infektionsgeschehen an der Grundschule Brüsewitz befindet sich in der Fertigung, wird aber heute nicht mehr veröffentlicht.
Nachtrag 27.3., 14 Uhr: Die Verfügung zur Grundschule Brüsewitz ist mittlerweile erschienen. Trotz eingehender Prüfung bleibt es leider dabei, das alle Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte von der Quarantäne betroffen sind, die am 23. und 24.3. in der Schule waren. Mittlerweile bei zwei weiteren Kindern im Laufe der bereits mündlich aufgetretenen Quarantäne  Symptome aufgetreten sind, die auf eine Infektion mit dem Covid19-Virus hindeuten, was die Entscheidung bestärkt, an der weitreichenden Maßnahme festzuhalten.
Sie gilt bis zum 7.4..

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