Covid19 in NWM – Mittwoch (31.3.)

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Das Gesundheitsamt NWM hat heute 30 Neuinfektionen an das LaGuS gemeldet, sowie leider erneut 2 Todesfälle.
Insgesamt befinden sich 1.889 Menschen in Quarantäne, davon 338 positive getestete Personen.

Die Inzidenz in Nordwestmecklenburg ist heute die zweithöchste in unserem Bundesland mit 130,9 hinter unserem südlichen Nachbarn Ludwigslust-Parchim mit 156,3. Alle anderen Gebiete liegen derzeit unter 100: die Mecklenburgische Seenplatte bei 94,5 Vorpommern-Greifswald mit einem Minus von 14,8 bei nun 93,8, Schwerin bei 83,6 und der Landkreis Rostock bei 78,8. Vorpommern-Rügen steht bei 74,3 und die Stadt Rostock bei 67,4.
Die Landesinzidenz liegt heute den ersten Tag wieder unter 100 bei 97,0.

Nach wie vor ist das Fallgeschehen in Nordwestmecklenburg zwar vielfältig, aber nicht „diffus“ nach amtlicher Definition, weil der überwiegende Teil der Infektionen zu ihrer Quelle zurückverfolgt werden können.

Viele der heutigen Fälle stammen aus familiären Zusammenhängen, zum Beispiel im Umfeld von infizierten Kindern oder Personen, die auch Indexfall für eine der gerade geltenden Allgemeinverfügungen waren bzw. als weitere Fälle innerhalb der geltenden Quarantäne dazu kamen. Aber auch zwei Fälle aus der Zeitarbeit und ein weiterer aus einem bereits betroffenen Betrieb in Grevesmühlen waren dabei.


Nachdem neue Laborergebnisse eingetroffen sind, hat sich die Menge der festgestellten Infektionen mit der Virusvariante B.1.1.7. auf 612 Fälle erhöht.


Neue Regelungen durch Landesverordnung

Seite heute gilt laut Landeverordnung die Pflicht beim Besuch körpernaher Dienstleistungen einen negativen Schnelltest oder Selbsttest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dazu zählen: Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios u.a. Außerdem muss ein Termin gemacht werden.

Ab 6. April gelten diese Regeln auch für andere Teile des Einzelhandels mit folgenden Ausnahmen: Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol-und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Gartenbaucenter sowie Buchhandlungen.
Die Testpflicht gilt dann auch in anderen Bereichen, die in §2 der Landesverordnung zu finden sind, wie Museen und Gedenkstätten, Fahrschulen, etc.


Zwei Allgemeinverfügungen

Gestern gegen 21 Uhr wurde noch eine Allgemeinverfügung für die Kindertagesstätte „Kreatives Spielhaus“ in Wismar veröffentlicht, die alle Kinder und Beschäftigte der Raupengruppe und der Frühgruppe betrifft, die am 25.3. in der Einrichtung waren. Aufgrund eines Rechenfehlers, der sich eingeschlichen hatte, wurde heute noch eine Korrektur veröffentlicht, welche die Quarantäne einen Tag kürzer als in der Ursprungsverfügung ansetzt. Sie gilt jetzt bis zum 8.4. Grund ist ein positiver Test bei einem Kind das beide Gruppen besucht hat.

Nachdem gestern bereits zwei Schulklassen der Grundschule Dreveskirchen in Quarantäne gesetzt werden mussten,  wurde heute eine zweite Verfügung für den Hort der Grundschule in der Kindertagestäte „Ostseekrabben“ in Dreveskirchen (Hort) erlassen, nachdem ein Kind, das am Freitag noch den Hort besucht hatte, in Quarantäne positiv geworden war. Dementsprechend gilt die Anordnung bis zum 9.4. für Kinder und Beschäftigte der Hortgruppe, die am 26.3. noch in der Einrichtung waren.

 

Hinweis zu den Testzentren über Ostern

Aus logistischen Gründen wird das PCR-Testzentrum des Landkreises am Sana-Klinkum in Wismar am Samstag dem 3. April nicht geöffnet sein. PCR-Testungen, z.B. nach einer Überweisung durch das Gesundheitsamt oder einen Hausarzt, können an diesem Tag nur im Testzentrum in Grevesmühlen (Am Ploggensee 4) in der Zeit von 8-10:30 Uhr durchgeführt werden.
Aus der Erfahrung vergangener Feiertags-Wochenenden sind diese Zeiten aber mehr als ausreichend, um das zu erwartende Testaufkommen zu bewältigen.

 

Weiterer Impfbetrieb, Impfaktion am Montag

Die Landesregierung will der Empfehlung der STIKO folgen, den Impfstoff von AstraZeneca vorerst nur noch an Personen über 60 Jahre zu verimpfen.
Dadurch werden für die laufendende Woche aber keine Termine abgesagt: Bereits vereinbarte Impftermine werden stattdessen mit dem BioNTech-Impfstoff durchgeführt.

Das weitere Vorgehen zu AstraZeneca ist noch Gegenstand von Abstimmungen mit dem Land. Um vorhandene Impfkapazitäten aber zu nutzen, wird am Montag eine vorerst einmalige Aktion stattfinden:

Am Montag (5.4.) können sich Personen 60 Jahre und älter im Impfzentrum in der Störtebekerstraße 2 in Wismar auf eigenen Wunsch mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen.
Die Anmeldung erfolgt vor Ort. Wir bitten, sich auf Wartezeiten einzustellen. Das Angebot gilt für Personen mit Wohnsitz in Nordwestmecklenburg. Die Öffnungszeiten sind 8-12 und 14-18 Uhr.
Zum Parken sollte unbedingt der ungenutzte Supermarkt-Parkplatz auf der anderen Kreuzungsseite am Eulenbaum genutzt werden, weil die Parkplätze direkt am Impfzentrum sehr begrenzt sind.

Derzeit laufen Abstimmungen mit Hausärzten und voraussichtlich sollen weitere Bestände von AstraZeneca danach an Hausärzte zur selbstständigen dezentralen Terminabstimmung verteilt werden – wir werden dazu noch einmal gesondert informieren.

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