Donnerstag und Freitag Schulbetrieb in Stufe 2

Ministerium hat Festlegung getroffen

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Laut der  Regelung in der aktuellen 2. Schul-Corona-Verordnung (§ 7a Abs. 11 ) der Landesregierung soll der Schulbetrieb in allen Landkreisen an den beiden ersten Tagen nach den Osterferien (Donnerstag 8. und Freitag 9. April) so stattfinden, wie er am 26. März stattgefunden hat. Das bedeutet für Nordwestmecklenburg einen Schulbetrieb nach den Regeln der „Stufe 2“ der Schulverordnung:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie in den Abschlussklassen findet Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. 

  • Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Dies gilt auch für  die  beruflichen  Schulen.

  • Es gilt Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten in der jeweiligen Unterrichtsform (Präsenz-, Wechselunterricht an den Tagen in der Schule) – unter Beachtung der Regelungen des Hygieneplans.


Dementsprechend wirkt sich die Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 in Nordwestmecklenburg ab dem 25. März nicht auf den Schulbetrieb an diesen beiden Tagen aus.

Für den Schulbetrieb ab Montag dem 12. April wurde außerdem eine Neuregelung der entsprechenden Landesverordnung angekündigt, die in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.

Link zum Hinweis des Ministeriums:
https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1634248
auf
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-%E2%80%93-Informationen-f%C3%BCr-schule/Zu-den-Regelungen-f%C3%BCr-die-Schulorganisation/

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