Geflügelpest in einer Putenhaltung festgestellt

Information des Veterinäramtes

Geflügelpest in einer Putenhaltung mit ca. 25.000 Mastputen im Landkreis Ludwigslust-Parchim.


Am 21.11.2023 wurde in einer Putenhaltung mit ca. 25.000 Mastputen in der Gemeinde Lewitzrand im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

Durch das dortige Veterinäramt wurde eine Schutzzone und eine Überwachungszone um den Ausbruchsbestand festgelegt.

„Noch sind wir als Landkreis nicht unmittelbar betroffen. Aus den Erfahrungen der Vorjahre muss mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem Zusammenziehen der Wildvögel zusätzlich mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens gerechnet werden. Die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpestvirus so weit wie möglich zu reduzieren.“, so Landrat Tino Schomann.

Ab Anfang November haben die Geflügelpestnachweise wieder stark zugenommen. So wurde die Geflügelpest bei ca. 20 verendeten Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern (Rügen), Schleswig-Holstein und Niedersachsen nachgewiesen. Darüber hinaus gab es Geflügelpestausbrüche in drei Tierhaltungen.

„Aus den letzten Jahren wissen wir, dass es ganz bestimmte Risikofaktoren für die Hobbygeflügelbestände gibt. Hofteiche und Bachläufe, die insbesondere Wildenten und Wildgänse anziehen und somit den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ermöglichen, zählen besonders dazu.“, so Amtstierarzt und Fachdienstleiter des Veterinäramtes des Landkreises Nordwestmecklenburg Dr. Aldinger.

Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere aufzustallen oder in einer Wildvogel-sicheren Voliere zu halten.

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen im Landkreis:

  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
  • Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Plötzliche erhöhte Tierverluste sind tierärztlich abklären zu lassen.

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Veterinäramtes zur Verfügung und sind unter der Nummer 03841- 3040 3901 erreichbar.

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Zurück Nach oben Drucken Hilfe