Geflügelpest in gewerblicher Geflügelhaltung in Jürgenshagen/ OT Moltenow im Landkreis Rostock festgestellt

Beobachtungsgebiet eingerichtet

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelsicherheit des Landkreises informiert:

Am 27.03.2021 wurde in einem Hausgeflügelbestand in Jürgenshagen/ OT Moltenow im Landkreis Rostock der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Durch die zuständige Behörde wurde ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsbestand festgelegt.

Teile des Beobachtungsgebietes reichen bis in den Landkreis Nordwestmecklenburg hinein, so dass Geflügelhalter in den folgenden Orten und Ortsteilen die nach der Geflügelpest-Verordnung angeordneten Maßnahmen zu beachten haben:

  • die Gemeinde Passee mit allen Orten und Ortsteilen,
  • die Gemeinde Glasin mit allen Orten und Ortsteilen,
  • in der Gemeinde Züsow die Ortsteile Bäbelin, Teplitz, Wahrendorf,
  • in der Gemeinde Neukloster der Ortsteil Neuhof,
  • in der Gemeinde Lübberstorf die Ortsteile Lübberstorf und Lüdersdorf,
  • in der Gemeinde Warin der Ortsteil Neu Pennewitt.

Die Festlegungen für das Beobachtungsbiet sind in der Allgemeinverfügung Nr. 12 geregelt, die auf der Homepage des Landkreises unter folgendem Link nachzulesen ist: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html.

In den vergangenen Monaten ist bei einer Vielzahl von toten Wildvögeln sowie in mehreren Hausgeflügelbeständen im Land die Geflügelpest nachgewiesen worden. Auch in unserem Landkreis wurde inzwischen bei 17 Wildvögeln das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen (Stand 29.03.21). Außerdem waren bisher 2 Hausgeflügelbestände von der Geflügelpest betroffen (Feststellung am 29.12.2020 in Gadebusch OT Neu Bauhof und am 27.01.2021 in Perniek).

Die Nachweise zeigen, dass das Geflügelpestvirus nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorhanden und aktiv ist. Dadurch bleibt auch das Infektionsrisiko für die Hausgeflügelbestände hoch ist und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung.

Grundstücke mit einem Hofteich oder mit unmittelbarem Zugang zu einem Gewässer oder Bachlauf sind besonders attraktiv für Wildvögel und besitzen dadurch ein hohes Infektionsrisiko. Deshalb muss vor allem hier der direkte Kontakt von Wildvögeln  zu unseren Hausgeflügelbeständen unterbunden werden.

Beim Betreten der Geflügelhaltung ist insbesondere auf sauberes, besser noch, separates Schuhwerk zu achten, da hierüber das Geflügelpestvirus aus der Natur in den Bestand eingetragen werden kann.

Füttern und Tränken Sie ihre Tiere nur im Stall, damit Wildvögel erst gar nicht angelockt werden.

Im gesamten Landkreis gelten weiterhin die Festlegungen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2 zum Schutz vor der Geflügelpest.

Danach ist in den ausgewiesenen Risikogebieten die generelle Aufstallungspflicht umzusetzen.

Darüber hinaus haben Tierhalter sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Sofern das durch die Tierhalter nicht sichergestellt werden kann, ist das Geflügel (außer Tauben) auch hier in geschlossenen Ställen oder in einer Wildvogel sicheren Voliere zu halten.

Die Geflügelpest- Verordnung schreibt folgende Biosicherheitsmaßnahmen vor, die generell einzuhalten sind:

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

Die vollständige Risikoeinschätzung und weitere Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie hier:

Alle genannten Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest sind auf der Homepage des Landkreises unter dem folgenden Link veröffentlicht und können dort nachgelesen werden.

https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Zurück Nach oben Drucken Notfall