Geflügelpest in NWM

H5N1-Virus in Hobbygeflügelhaltung

gefl gelpest kaeselow

Betroffen ist ein Bestand in der Nähe von Lützow


In einer privaten Hobbygeflügelhaltung in Kaeselow bei Lützow ist am 7. Mai 2026 der Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) amtlich festgestellt worden. Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung betroffener Tiere ist bereits erfolgt. Wegen des nur punktuellen Eintrages des Geflügelpestvirus in eine Kleinsthaltung ohne Kontakt zu anderen Geflügelbeständen wird von der Einrichtung von Sperrzonen abgesehen.

„Dieser Fall und Nachweise des Virus in den vergangenen Jahren auch außerhalb der typischen Influenzasaison im Herbst und Winter zeigen, dass sich das Geflügelpestvirus inzwischen das ganze Jahr über in mehr oder weniger hoher Intensität in unserer Region befindet. Deshalb gilt es für alle Geflügelhalter nun, den Schutz ihrer Tiere vor der Einschleppung des Geflügelpestvirus das ganze Jahr über im Auge zu behalten“, mahnt Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann zur Wachsamkeit.

In dem aktuell betroffenen Bestand in Kaeselow wurden vor dem Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen sieben Hühner und 15 Enten gehalten. Der Geflügelbestand war aufgefallen, da innerhalb sehr kurzer Zeit fünf Hühner verendeten. Die nach der Meldung des Geschehens noch am selben Tag entnommenen Proben wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) und an das Nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eingesandt. Vom FLI wurde das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenzavirus bestätigt.

Das Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg fordert Geflügelhalter deshalb auf, verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Dazu gehört, wie in den vergangenen Jahren immer wieder mitgeteilt, zu hofnahen Gewässern und Wildvogeleinflug eine Barriere zu schaffen und  den direkten und indirekten Kontakt, beispielsweise durch Ausscheidungen, zwischen Hausgeflügel und  Wildvögeln zu verhindern.

Im Detail sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

·         Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

·         Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

·         Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

·         Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

·         Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abklären beziehungsweise informieren Sie das Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901, veterinaeramt@nordwestmecklenburg.de). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Der aktuelle Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich. Gut zu wissen ist, dass unsere Lebensmittelproduzenten, die Geflügel und deren Produkte verwerten, durch die Behörden und den Handel kontrolliert werden. Eine Gefahr von beispielsweise Eiern oder Fleisch geht also nicht aus.

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