Geflügelpest: Landkreis erlässt zweite Verfügung

Nachdem es in weiteren Betrieben in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen zu Ausbrüchen der Geflügelpest H5N8 kam, haben sich die Landkreise mit dem Landesministerium für Landwirtschaft und Umwelt in einer Telefonkonferenz auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Ausbreitung zu stoppen.

Bereits gestern hatte der Landkreis Nordwestmecklenburg Teile des Kreises in der Nähe von Neubukow zu einem Beobachtungsgebiet erklärt, in dem besondere Auflagen gelten.

In einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis nun für einzelne Gebiete mit erhöhtem Risiko die Aufstallung von Geflügel (außer Tauben) an. Die Anordnung gilt ab morgen (18.11.2020) und betrifft einen 500 Meter breiten Küstenstreifen und damit auch die Hansestadt Wismar, die Insel Poel und weitere Gemeinden bis hin zu Travemünder Bucht.  

Für die hiesigen Geflügel haltenden Betriebe gilt die Aufstallungsanordnung im gesamten Landkreisgebiet.

Eine vollständige Aufstellung der betreffenden Gebiete und der angeordneten Maßnahmen findet sich in der Allgemeinverfügung, die online unter Bekanntmachungen einsehbar ist.

Für das gesamte Kreisgebiet gelten außerdem ab sofort bis auf weiteres folgende Auflagen:

  • Die Einhaltung die Biosicherheitsmaßnahmen nach § 2 bis 5 der Geflügelpestverordnung
  • Für alle privaten Geflügelhalter gilt im gesamten Landkreisgebiet: Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere zu Wildenten, Wildgänse, Schwäne und aasfressende Wildvögel- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere in einem geschlossenen Stall oder in einer Wildvogel sicheren Voliere zu halten.

Die Nichteinhaltung dieser Anordnungen kann Bußgelder bis zu einer Höhe von 30.000 Euro nach sich ziehen.

Der zuständige Fachbereichsleiter und Stellvertreter der Landrätin Mathias Diederich kommentiert die Maßnahmen so:
„Die Landkreise und das Land haben sich darauf geeinigt, weitere Maßnahmen einzuleiten, um die Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände stoppen zu können. Wichtig ist die stetige Verbesserung der Biosicherheit für alle Vogelhaltungen. Dort, wo das nicht möglich ist und in ganz besonderen Risikogebieten kann auf eine Aufstallungspflicht leider nicht mehr verzichtet werden. Weitere Ausbrüche der Geflügelpest bedeuten erhebliche wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Landwirte in der Region und vernichten im schlimmsten Fall Existenzen.“

Alle Tierhalter die ihre Geflügelhaltung (einschließlich Tauben) noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, haben dieses unverzüglich nachzuholen.

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901, 3913).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Geflügelpest im Landkreis Rostock

Karte der Sperrgebiete zur Geflügelpest des Landkreises Rostock mit den entsprechenden Allgemeinvefügungen (nach Klicken auf den entsprechenden orangen Kreis).

Hier finden Sie eine Karte der Risikogebiete im Landkreis Nordwestmecklenburg:

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