Geflügelpest-Nachweis auf der Insel Poel

Geflügelhalter sollen Schutzmaßnahmen überprüfen

gefluegelpestpoel

Landrat Tino Schomann warnt vor Intensivierung des Infektionsgeschehens


Bei einer am 16.10.2025 auf der Insel Poel verendet aufgefundenen Pfeifente wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Weitere verendet aufgefundene Wildvögel befinden sich momentan in der Abklärung. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg fordert Geflügelhalter zur Überprüfung ihrer Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest auf.

„Anders als in den vergangenen Jahren setzt das Geflügelpestgeschehen sehr früh ein. Dabei sind insbesondere auch Kraniche von den Infektionen betroffen, die sich aktuell in großen Kolonien auf unseren Vogelrastgebieten aufhalten. Mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem bestehenden Wildvogelzug ist leider mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens zu rechnen“, warnt Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann.

Für die Geflügelhalter geht es nun darum, den direkten und indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, deren Ausscheidungen bzw. dadurch kontaminierte Materialien zum Hausgeflügel sicher zu vermeiden.

Folgendes müssen Geflügelhalter daher beachten:

·         Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln. Hofteiche sind besonders attraktiv für Wildvögel und stellen die größte Risikoquelle für Infektionen dar. Hier reicht oft schon ein Stockenten-Pärchen als Infektionsquelle für den eigenen Hausgeflügelbestand aus. Daher sind Hofteiche weiträumig auszuzäunen, so dass die eigenen Tiere keinen direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln haben können.

·         Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

·         Füttern Sie das Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

·         Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

·         Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg.


Landrat Tino Schomann: „Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass die wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist. Die Meldungen über die Nachweise zeigen leider sehr deutlich, dass das Geflügelpest-Virus in der Wildvogelpopulation verbreitet ist und damit überall vorkommen kann. Das Einschleppungsrisiko darf nicht verharmlost und unterschätzt werden.“

Das Risiko der Übertragung des Virus auf Menschen ist nach Aussage des Robert Koch Instituts (RKI) sehr gering. In Deutschland sei bislang kein Fall bekannt geworden. Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod von Menschen an Vogelgrippeviren sind in Deutschland meldepflichtig.

Die aktuelle Risikobewertung und weitere Informationen zur Geflügelpest finden Interessierte auch auf der Homepage des Friedrich- Loeffler Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

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