Geflügelpest: Puten bei Glasin getötet, Sperrbezirk eingerichtet

Truthhahn

In einer bei Perniek in der Gemeinde Glasin gelegenen gewerblichen Geflügelhaltung mit insgesamt ca. 7300 Puten wurde am Dienstagabend, 26.01.2021, der Ausbruch der Geflügelpest durch den Amtstierarzt amtlich festgestellt.

Am Montag waren in dem Bestand erhöhte Verluste und Krankheitsanzeichen aufgetreten und daraufhin Tierkörper zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei  in Rostock (LALLF) eingesandt worden.

Nachdem am Dienstagnachmittag im LALLF der Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus des Subtyps H5 vorlag, wurden Proben an das Nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Bestätigung und weiterführenden Diagnostik weitergeleitet.

Vom FLI wurde nunmehr das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N8 des Aviären Influenzavirus bestätigt.
Damit musste der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt werden. Die Planungen für die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sind bereits angelaufen.

Wie das Virus in den Stall gelangen konnte ist bisher nicht geklärt. Hierzu laufen momentan noch Ermittlungen, die u.a. Kontakte und Einschleppungswege nachvollziehen sollen.

Zum Schutz vor der Geflügelpest wird der Landkreis um den Bestand einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km festgelegen.

Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände, deren Aufstallung und die Vermarktung von Produkten betreffen.

Darüber hinaus gilt im Sperrbezirk die Stallpflicht (außer für Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich.

Im Beobachtungsgebiet und im gesamten Landkreis gilt:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln- sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Sofern das durch die Tierhalter nicht sichergestellt werden kann, ist das Geflügel (außer Tauben) auch hier in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.


Die Geflügelhalter im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet haben Ihren aktuellen Tierbestand dem Veterinäramt telefonisch oder schriftlich zu melden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Festlegung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes sind hier bekanntgemacht:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html

Eine Karte des Sperrgebietes finden Sie auch hier unter „Allgemeine Informationen zur Geflügelpest“:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/tiere.html


Kreisveterinär Dr. Philipp Aldinger mahnt Geflügelhalter zur Vorsicht und zur strengen Einhaltung der Maßnahmen:
„Der Nachweis zeigt, das Geflügelpestvirus ist weiterhin aktiv vorhanden und stellt ein Infektionsrisiko für die Hausgeflügelbestände dar. Grundstücke mit einem Hofteich oder mit unmittelbarem Zugang zu einem Gewässer oder Bachlauf sind besonders attraktiv für Wildvögel und besitzen somit ein hohes Infektionsrisiko. Das Hausgeflügel darf hierzu keinen Zugang haben, direkte und indirekte Kontakte sind wirksam zu unterbinden.“


Die allgemeinen Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten, dazu zählen insbesondere:

 

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

 

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

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