Geflügelpest: Sperrbezirk bei Glasin wird aufgehoben

Beobachtungsgebiet bleibt bestehen.

Weiterhin gelten kreisweite Vorsichtmaßnahmen für Geflügelhalter.


 

Nachdem am 26.01.2021 in einer Putenhaltung in Glasin Ortsteil Perniek der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, hatte der Landkreis am Folgetag eine Allgemeinverfügung (Nr. 6) erlassen, mit der Schutzmaßnahmen in einem festgelegten Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet angeordnet wurden.

Seitdem wurden im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet keine weiteren Fälle der Tierseuche festgestellt. Der Landkreis hebt deshalb den Sperrbezirk mit Wirkung zum 19.02.2021 auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 9 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung des Sperrbezirkes wurde am 18.02.2021 auf der Internetseite des Landkreises unter veröffentlicht.


Damit wird die Stallpflicht für Geflügelhalter zwar aufgehoben, das festgelegte Beobachtungsgebiet bleibt aber noch bis zum 27.02. bestehen, vorausgesetzt es treten keine erneuten Fälle der Geflügelpest auf.
Amtstierarzt Dr. Philipp Aldinger weist eindringlich darauf hin, dass mit der Aufhebung des Sperrbezirkes keine Entwarnung gilt und weiter Vorsicht geboten ist:
„Das Geflügelpestvirus ist in der Wildvogelpopulation noch vorhanden, das zeigen die letzten Ausbrüche und Nachweise in Deutschland. Insofern gibt es auch noch keine generelle Entwarnung und die allgemeinen Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.“, so Aldinger:
„Hofteiche sind besonders attraktiv für Wildvögel und sind weiträumig auszuzäunen. Sofern das auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist, hat der Tierhalter die Pflicht das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.“

 

Weiterhin gelten folgende Vorsichtmaßnahmen für Geflügelhalter:

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

 

 

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