Impfbetrieb derzeit nur in Priorität 1

Ledigleich BioNTech-Impfstoff wird verimpft

Impfphiolen von Astra ZenecaImpfphiolen von Astra Zeneca

Nachdem die Bundesregierung das Impfen mit dem AstraZeneca-Impfstoff bis zur erneuten Überprüfung durch die EMA ausgesetzt hat, hier eine kurze Klarstellung aus unserem Impfzentrum, was das für den derzeitigen Impfbetrieb bedeutet:

Nach Rücksprachen in der Impfmanagerkonferenz des Landes, werden derzeit mit den verfügbaren BioNTech-Impfdosen ausschließlich Personen aus der Prioritätsgruppe 1 geimpft. Die Impfungen für Prioritätsgruppe 2 sind damit bis auf weiteres ausgesetzt.
Dementsprechend vergibt die Landeshotline derzeit auch keine Impftermine für AstraZeneca bzw. an Personen in Priorität 2.

Innerhalb dieser Gruppe 1 stehen weiterhin Personen über 80 Jahren im Mittelpunkt und sollten sich weiter um einen Termin bemühen, sofern sie noch keinen erhalten haben. In den nun vom Land versandten Schreiben ist dafür auch eine neue Telefonnummer enthalten, die speziell für diese Gruppe gedacht ist. Durch den Wegfall der Terminvergaben für AstraZeneca in der laufenden Woche sollte aber auch die in den älteren Schreiben enthaltene Nummer nun weniger belastet und leichter erreichbar sein.
Laut LAGuS sollen die Impfbenachrichtigungen an Personen über 80 Jahre mit der kommenden Woche alle versendet sein. Wer auch zum Ende nächster Woche noch auf eine solche wartet, kann sich dann an die Corona-Landeshotline unter 0385/588-11311 wenden und dies nach einem Druck auf die „2“ für den Bereich „Gesundheit“ melden.

Neben den über 80-Jährigen sind in Prioritätsgruppe 1 aber noch weitere Personengruppen enthalten, sie sich ebenfalls um Impftermine bemühen können, sofern sie noch keine Impfung erhalten haben:

  • BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (Notaufnahmen, medizinische Betreuung von COVID-19-PatientInnen, Rettungsdienst, Beschäftigte aus Bereichen, in denen aerosolgenerierende Tätigkeiten an COVID-19-PatientInnen durchgeführt werden, z. B. In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (Einrichtungen der Altenpflege, Einrichtungen, die schwer immunsupprimierte/onkologische/transplantierte PatientInnen betreuen, Palliativmedizin, mobile Impfteams)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen

 

Alle weiteren Personengruppen in der Prioritätsstufe 2 müssen sich nun, wie bereits eingangs erwähnt, leider gedulden, bis die Überprüfung des AstraZeneca-Impfstoffes abgeschlossen ist oder der BioNTech-Impfstoff bzw. der Impfstoff eines weiteren Herstellers für ihre Prioritätsgruppe freigegeben wird.

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