Landkreis erlässt Gebühr für Trichinentests
Als Maßnahme zur vorbeugenden Bekämpfung der afrikanischen Schweinpest erlässt der Landkreis Nordwestmecklenburg Jägern ab sofort die Gebühr für den vorgeschriebenen Trichinen-Test bei geschossenen Wildschweinen. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage wurde in den Kreistag am 9. Dezember eingebracht.
Die Aussetzung der Gebühr, die in der Regel 8,50 € pro Tier beträgt, soll für die Jagdausübungsberechtigten die Kosten im Zusammenhang mit der Vermarktung von Wild und Wildfleisch reduzieren und die Bejagung so attraktiver machen.
Trichinen sind mikroskopische Fadenwürmer, die in Säugetieren - vor allem in Schweinen – vorkommen. Die Untersuchung ist in Deutschland bei Fleisch für den menschlichen Verzehr generell vorgeschrieben.
Mit dem Anreiz zur verstärkten Bejagung sollen die Schwarzwildbestände im Landkreis schon vor einem eventuellen Eintreffen der Tierseuche ASP reduziert werden. In Nordwestmecklenburg sind Wildschweine recht häufig anzutreffen. Alleine im letzten Jahr konnte mit 10.000 geschossenen Tieren ein neuer Höchststand erreicht werden. Die Wildschwein-Population ist nach wie vor sehr hoch.
Deshalb gibt es in unserem Bundesland außerdem seit 2017 eine Aufwandsentschädigung für Jäger pro geschossenem Wildschwein, die so genannte „Pürzelprämie“.
Die nächstliegenden ASP Fälle wurden aus Brandenburg gemeldet – rund 80 Kilometer vor der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns. Auch das Veterinäramt des Landkreises bereitet sich in Zusammenarbeit mit dem Land und vielen Partnern vor Ort, wie Kreisjagd- und Kreisbauernverbänden, intensive auf die Möglichkeit vor, dass ASP auch in die hier heimischen Populationen getragen wird. Dann wäre eine hoher Aufwand für die Bekämpfung notwendig, unter anderem mit weiträumig eingezäunten „Sperrgebieten“ und Bergungsaktionen für Tierkadaver.
Der zuständige Fachbereichsleiter und Stellvertreter der Landrätin Mathias Diederich kommentiert die Maßnahme so:
„Zum Schutz der Landwirtschaft und auch des Wildtierbestandes im Landkreis müssen wir alles uns mögliche tun, um einen Ausbruch dieser verheerenden Tierseuche zu verhindern. Es ist immer besser, auf Vorbeugung zu setzen, als erst hinterher reagieren zu müssen. Wir setzen dabei auch auf die Jägerschaft und bitten sie mit einer Reduzierung der Schwarzwildbestände hier das Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko zu vermindern. Der Verzicht auf die Trichinengebühr ist eine Unterstützung des Landkreises bei diesem Bemühen.“
