Paradigmenwechsel bei den Trägern der Wohlfahrtspflege
Mitteilung des Kreistagspräsidenten
Mit Beschluss 152-14/2021 vom 17.03.2021 hat der Kreistag den Weg dafür geebnet, dass die Kreisverwaltung künftig Fördervereinbarungen über den Zeitraum von bis zu drei Jahren mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege abschließen kann. Im Kreisausschuss am 14.06.2021 wurde dieser Beschluss durch Einführung einer entsprechenden Richtlinie und der Entscheidung über zu fördernde Projekt prompt umgesetzt.
Kreistagspräsident Thomas Grote sagt dazu: „Ich freue mich sehr über den Beschluss im Kreistag und die Umsetzung im Kreisausschuss am 14.06., somit gibt es jetzt Planungssicherheit nicht nur für die Träger der Wohlfahrtspflege und damit auch für die Beschäftigten der Träger, auch der Landkreis hat finanzielle Planungssicherheit für die kommenden 3 Jahre erreicht.“
Insgesamt werden 47 Projekte freier Träger der Wohlfahrtspflege mit einer Gesamtsumme von jährlich 615.000,00 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg gefördert.
