Schutzmaßnahmen überprüfen!

Geflügelpest bei unseren Nachbarn

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Das Veterinäramt ruft zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf


In den zurückliegenden Wochen gab es vermehrte Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein. Nunmehr wurde die Geflügelpest auch in einem Putenmastbestand im Landkreis Rostock in der Gemeinde Lalendorf nachgewiesen. Die Erregertypisierung beim FLI Riems hat den hochpathogenen Subtyp H5N1 festgestellt. Aufgrund der aktuellen Nachweise und der Erfahrungen aus den Vorjahren muss mit einer weiten Verbreitung des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation gerechnet werden. Das Veterinäramt Nordwestmecklenburg ruft deshalb zur Überprüfung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen auf.

„Noch haben wir keine Nachweise in unserem Landkreis. Aus den Erfahrungen der Vorjahre muss jedoch mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem Zusammenziehen der Wildvögel zusätzlich mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens gerechnet werden. Die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpestvirus so weit wie möglich zu reduzieren“, warnt Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann.

Dabei geht es darum, den direkten Kontakt und den indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln bzw. kontaminierten Materialien zum Hausgeflügel sicher zu vermeiden. Darum gilt für Halterinnen und Halter von Hausgeflügelbeständen:

Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln. Hofteiche sind besonders attraktiv für Wildvögel und stellen die größte Risikoquelle für Infektionen dar. Hier reicht dann häufig ein Stockentenpärchen als Infektionsquelle für den eigenen Hausgeflügelbestand aus. Daher sind Hofteiche weiträumig auszuzäunen, so dass die eigenen Tiere keinen direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln haben können.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

Der aktuelle Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich.„Wichtig zu wissen ist, dass unsere Lebensmittelproduzenten, die Geflügel und deren Produkte verwerten, engmaschig durch die Behörden und den Handel kontrolliert werden. Eine Gefahr von beispielsweise Eiern oder Fleisch geht also nicht aus“, erklärt Nordwestmecklenburgs Amtstierarzt Dr. Philipp Aldinger.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und die aktuelle Risikobewertung finden Interessierte auch auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeitenden des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

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